13.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Abführungssperre in § 253 HGB

Beitrag mit Bild

Das Vorliegen der Ausschüttungssperre in § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB hat ohne ausdrückliche Regelung keine Auswirkung auf die Höhe des abzuführenden Gewinns.

Das Gesetz enthält derzeit keine die Ausschüttungssperre flankierende Regelung einer Abführungssperre. In der Anwendungspraxis wird die Frage diskutiert, ob die Nichtregelung einer Abführungssperre zu einer durch Analogie zu schließenden Gesetzeslücke führt. Das BMF nimmt hierzu Stellung.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen ist auch darüber diskutiert worden, ob die in § 253 Abs. 6 HGB n.F. geregelte Ausschüttungssperre zu ergänzen ist um eine Abführungssperre für aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung entstehende Gewinne im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags.

Ausschüttungssperre und Abführungssperre

Das BMF hat dem Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler gegenüber mitgeteilt, dass eine Organschaft steuerlich nur anerkannt wird, wenn u.a. ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen ist, der während seines Bestehens auch vollzogen wird. Hierzu gehört, dass die Organgesellschaft ihren ganzen Gewinn an den Organträger abführt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG). Das Vorliegen der Ausschüttungssperre in § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB hat ohne ausdrückliche Regelung keine Auswirkung auf die Höhe des abzuführenden Gewinns. Fehlt es an einer solchen Abführungssperre, dann wird der Gewinnabführungsvertrag nur tatsächlich durchgeführt, wenn auch die ausschüttungsgesperrten Beträge abgeführt werden. Nur dann ist die steuerliche Organschaft weiter anzuerkennen.

(IDW vom 12.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com


23.07.2026

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Das EEG 2027 soll überhöhte Windkraftpachten begrenzen und deren Einhaltung durch Wirtschaftsprüfer absichern.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Thomas Ubber


23.07.2026

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) entsprechend hat das Bundeskabinett am 22.07.2026 den „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet.

weiterlesen
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen – eine gute Mogelpackung!

Meldung

©gguy/fotolia.com


23.07.2026

Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden

Kein Schadensersatz für die Anleger eines Luxemburger Fonds gegen eine Bank, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag.

weiterlesen
Cum-Ex-Fonds: Bank haftet nicht für Anlegerschäden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht