13.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Abführungssperre in § 253 HGB

Beitrag mit Bild

Das Vorliegen der Ausschüttungssperre in § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB hat ohne ausdrückliche Regelung keine Auswirkung auf die Höhe des abzuführenden Gewinns.

Das Gesetz enthält derzeit keine die Ausschüttungssperre flankierende Regelung einer Abführungssperre. In der Anwendungspraxis wird die Frage diskutiert, ob die Nichtregelung einer Abführungssperre zu einer durch Analogie zu schließenden Gesetzeslücke führt. Das BMF nimmt hierzu Stellung.

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen ist auch darüber diskutiert worden, ob die in § 253 Abs. 6 HGB n.F. geregelte Ausschüttungssperre zu ergänzen ist um eine Abführungssperre für aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung entstehende Gewinne im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags.

Ausschüttungssperre und Abführungssperre

Das BMF hat dem Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler gegenüber mitgeteilt, dass eine Organschaft steuerlich nur anerkannt wird, wenn u.a. ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen ist, der während seines Bestehens auch vollzogen wird. Hierzu gehört, dass die Organgesellschaft ihren ganzen Gewinn an den Organträger abführt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG). Das Vorliegen der Ausschüttungssperre in § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB hat ohne ausdrückliche Regelung keine Auswirkung auf die Höhe des abzuführenden Gewinns. Fehlt es an einer solchen Abführungssperre, dann wird der Gewinnabführungsvertrag nur tatsächlich durchgeführt, wenn auch die ausschüttungsgesperrten Beträge abgeführt werden. Nur dann ist die steuerliche Organschaft weiter anzuerkennen.

(IDW vom 12.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


02.07.2026

Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Bei Immobilienverkäufen entscheidet der Vertragsabschluss über die Einhaltung der steuerlichen Zehn-Jahres-Frist, so der BFH.

weiterlesen
Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Steuerboard

Malena Anthofer


02.07.2026

BFH zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchsvorbehalts bei einer Kapitallebensversicherung

Mit Urteil vom 28.01.2026 (II R 27/22) bezieht der BFH Stellung zur schenkungsteuerlichen Behandlung der Übertragung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt.

weiterlesen
BFH zur schenkungsteuerlichen Behandlung des Nießbrauchsvorbehalts bei einer Kapitallebensversicherung

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com


02.07.2026

Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung

Ein erkennbarer Übermittlungsfehler kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, wenn das Gericht nicht rechtzeitig darauf hinweist.

weiterlesen
Formfehler bei digitaler Klage: BFH gewährt Wiedereinsetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht