15.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Widerrufsrecht bei Immobilienfinanzierung

Beitrag mit Bild

Die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung wurde gelobt.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist bei Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf geteiltes Echo gestoßen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst neben Regelungen zur Vermittlung und Vergabe von Immobilienkrediten auch weitere Aspekte wie die etwa Transparenz bei Dispositionskrediten.

Die grundlegende Richtlinie stieß auf Kritik seitens der Deutschen Kreditwirtschaft. Sie sei Ausdruck von „Regulierungswut“ und nütze weder der Kreditwirtschaft noch den Verbrauchern. Vielmehr kämen auf die Kreditwirtschaft erhebliche Kosten zu, die im Gesetzentwurf nicht richtig dargestellt worden seien. Beim Sparkassenverband werde allein die Einführung zu Kosten von rund 30 Millionen Euro führen. Problematisch sei zudem der Ansatz, die vorgeschriebene vorvertragliche Kreditwürdigkeitsprüfung nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich zu verankern und entsprechende Sanktionen vorzusehen. Die genutzten Rechtsbegriffe müssten daher nachgebessert werden.

Neuregelung nicht zielführend

Die Verbraucherzentralen Bundesverband thematisieren unter anderem die geplante Neuregelung zu Dispo-Zinsen. Nach dem Entwurf sollen Banken ihren Zinssatz auf der Webseite transparent ausweisen und den Kunden bei dauerhafter Überziehung ihres Kontos alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Diese Regelung sei nicht zielführend. Wichtiger sei es, die Verbraucher zu Stellen der Budget- und Schuldnerberatung zu schicken. Die Ausgabe von Beratungsgutscheinen durch die Banken – und damit eine Beteiligung an den Kosten der Beratung – sei auch im Interesse der Kreditwirtschaft.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Meldung

©momius/fotolia.com


12.06.2026

Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spielt im deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle, deshalb soll das Schiedsverfahrensrecht jetzt modernisiert werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Reform des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt

Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht