21.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Zum Werbungskostenabzug bei Berufskleidung

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Eine Schuhverkäuferin kann für die Anschaffung von Schuhen selbst dann keine Werbungskosten geltend machen, wenn sie verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen. Dies hat das Finanzgericht Münster klargestellt.

In dem entschiedenen Fall war eine Verkäuferin in einer Schuhhauskette tätig. In den „Servicestandards“ ist festgelegt, dass jede Mitarbeiterin während der Arbeit „sauber geputzte Schuhe aus eigenem Haus“ tragen muss. Für den Erwerb entsprechender Schuhe machte die Verkäuferin 849 Euro als Werbungskosten geltend. Diese berücksichtigte das Finanzamt nicht, weil es sich bei den Schuhen nicht um typische Berufskleidung handele. Demgegenüber trug sie vor, diese Schuhe nur während der Arbeit, nicht aber in ihrer Freizeit zu tragen.

Keine objektive Abgrenzung möglich

Das FG Münster wies die Klage mit Urteil 9 K 3675/14 vom 01.07.2015 ab. Aufwendungen für bürgerliche Kleidung seien als Kosten der Lebensführung steuerlich nicht abzugsfähig. Dies gelte selbst dann, wenn sie so gut wie ausschließlich im Beruf getragen werde und eigens für diesen Zweck angeschafft wurde. Ein Werbungskostenabzug sei bereits dann ausgeschlossen, wenn die private Nutzung eines Kleidungsstücks möglich und üblich ist. Dies gelte nicht für typische Berufskleidung, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist, z. B. Uniformen, Amtstrachten oder Arztkittel. Hierunter fielen Schuhe, die allgemein zur Damenmode gehörten, jedoch nicht, da sie gleichermaßen bei privaten Anlässen getragen werden könnten. Aus diesem Grund sei eine objektive Abgrenzung zwischen berufsbezogenen Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung nicht möglich.

(FG Münster / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign / fotolia.com


26.11.2025

Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Die EU-Kommission plant eine SFDR-Überarbeitung, um ESG-Offenlegungspflichten zu vereinfachen und ein neues Kategorisierungssystem für Finanzprodukte einzuführen.

weiterlesen
Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com


26.11.2025

Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Mit der Veröffentlichung zusätzlicher Mustervermerke erweitert das IAASB die Anwendungshilfen für Nachhaltigkeitsprüfungen nach ISSA 5000.

weiterlesen
Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank