Der Vorsteuerabzug der Holding auf Eingangsleistungen, die sie im weitesten Sinn für ihre Funktionen innerhalb eines Konzerns verwendet, ist seit Jahren Gegenstand gegensätzlicher Meinungen in Literatur und Rechtsprechung. Der EuGH hat wichtige Fragen beantwortet.
Das EuGH-Urteil „Larentia + Minerva / Marenave“ vom 16.07.2015 gehört mit Sicherheit zu den wichtigsten Urteilen der vergangenen Jahre und wird Gesetzgeber, Rechtsprechung und Steuerpraxis noch lange beschäftigen. In Hinblick auf die Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften ist nunmehr eine alte Streitfrage gelöst – die Frage nämlich, ob und unter welchen Bedingungen die Vorsteuer aus Aufwendungen auf den Erwerb von Beteiligungen abziehbar ist.
Weitere Informationen
Lesen Sie hierzu den Fachbeitrag von RA/StB Martin Diemer in DER BETRIEB Heft Nr. 31, Seite 1748 ff. oder online unter Dokumentennummer DB0697400.
(RA/StB Martin Diemer / Viola C. Didier)