• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften

03.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Zur Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Vorsteuerabzug der Holding auf Eingangsleistungen, die sie im weitesten Sinn für ihre Funktionen innerhalb eines Konzerns verwendet, ist seit Jahren Gegenstand gegensätzlicher Meinungen in Literatur und Rechtsprechung. Der EuGH hat wichtige Fragen beantwortet.

Das EuGH-Urteil „Larentia + Minerva / Marenave“ vom 16.07.2015 gehört mit Sicherheit zu den wichtigsten Urteilen der vergangenen Jahre und wird Gesetzgeber, Rechtsprechung und Steuerpraxis noch lange beschäftigen. In Hinblick auf die Vorsteueraufteilung bei Holdinggesellschaften ist nunmehr eine alte Streitfrage gelöst – die Frage nämlich, ob und unter welchen Bedingungen die Vorsteuer aus Aufwendungen auf den Erwerb von Beteiligungen abziehbar ist.

Weitere Informationen

Lesen Sie hierzu den Fachbeitrag von RA/StB Martin Diemer in DER BETRIEB Heft Nr. 31, Seite 1748 ff. oder online unter Dokumentennummer DB0697400.

(RA/StB Martin Diemer / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank