03.06.2015

Meldung, Steuerrecht

Zum Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Unternehmer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen können.

In dem entschiedenen Streitfall ging es um eine Einzelunternehmerin, die Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug ausgeführt hatte. Über ihr Vermögen wurde das Insolvenzverfahren zur Befriedigung unternehmerischer wie auch privater Insolvenzforderungen eröffnet. Sie hatte ihre unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt. Der Insolvenzverwalter übernahm Abwicklungstätigkeiten. Für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter erteilte er eine Rechnung mit Steuerausweis an die Einzelunternehmerin und nahm für die Unternehmerin den Vorsteuerabzug zugunsten der Insolvenzmasse in Anspruch.

Eventuelle Aufteilung der Vorsteuerbeträge

Dass dies grundsätzlich möglich ist, bestätigte der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15.04.2015 (Az. V R 44/14). Dient das Insolvenzverfahren allerdings der Befriedigung unternehmerischer wie auch privater Insolvenzforderungen, besteht ein nur anteiliges Recht auf Vorsteuerabzug. Die Vorsteuerbeträge sind nach dem Verhältnis der zur Tabelle angemeldeten unternehmerisch begründeten Verbindlichkeiten zu den Privatverbindlichkeiten aufzuteilen. Ob die einzelnen Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ohne Bedeutung. Ausdrücklich offengelassen haben die Richter, wie zu entscheiden wäre, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hätte.

 (BFH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)