• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

21.05.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesrates will für mehr Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht sorgen.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.05.2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.

Klarstellung im Wettbewerbsrecht

Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.

Datenschutz braucht das Wettbewerbsrecht nicht

Für die klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei Gründe:

  • Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG sei nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle.
  • Das Datenschutzrecht diene nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung.
  • Gerade bei Datenschutzfragen sei die Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Konkurrenten besonders hoch.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.


Bundesrat vom 17.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


18.09.2025

Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Russland und China gelten laut Bitkom 2025 als Hauptquellen für Cyberangriffe auf Unternehmen mit je 46 % der Nennungen.

weiterlesen
Rekordschaden durch Datendiebstahl, Industriespionage und Sabotage

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.09.2025

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die ESEF-Taxonomie wird an die aktuellen IFRS-Standards angepasst; ein Schritt, der technische, aber auch inhaltliche Auswirkungen auf die Berichterstattung hat.

weiterlesen
ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank