• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

21.05.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesrates will für mehr Klarheit beim Verhältnis von Datenschutz und Wettbewerbsrecht sorgen.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.05.2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen haben.

Klarstellung im Wettbewerbsrecht

Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.

Datenschutz braucht das Wettbewerbsrecht nicht

Für die klarstellende Neuregelung nennt der Gesetzentwurf drei Gründe:

  • Die Durchsetzung des Datenschutzrechtes über das UWG sei nicht erforderlich, da die DSGVO selbst genügend effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stelle.
  • Das Datenschutzrecht diene nicht der Sicherung des Wettbewerbs, sondern dem Schutz der informellen Selbstbestimmung.
  • Gerade bei Datenschutzfragen sei die Gefahr der missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Konkurrenten besonders hoch.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgeben kann. Anschließend gehen beide Vorlagen dem Bundestag zu, der über die Gesetzesinitiative des Bundesrates entscheidet.


Bundesrat vom 17.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©alphaspirit/fotolia.com


21.06.2024

Europameisterschaft: Am Arbeitsplatz Fußball schauen?

Auch wenn 2024 ein neues Sommermärchen werden könnte, ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, während der Arbeit ein Fußballspiel zu verfolgen.

weiterlesen
Europameisterschaft: Am Arbeitsplatz Fußball schauen?

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


21.06.2024

EuGH zur Werbung für Biozidprodukte

Die Werbung für ein Biozidprodukt mit den Angaben „ungiftig“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder mit ähnlichen Hinweisen ist verboten.

weiterlesen
EuGH zur Werbung für Biozidprodukte

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.06.2024

BFH zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch

Der BFH hat klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann.

weiterlesen
BFH zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank