24.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Beitrag mit Bild

Das LAG ließ die Revision zum BAG aufgrund der unterschiedlichen LAG-Entscheidungen, die teilweise bereits beim BAG anhängig sind, wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Nach neueren Urteilen sind Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch gegenüber Arbeitnehmern von sich aus zu erfüllen – trotz fehlender Geltendmachung durch den Arbeitnehmer. Dem ist nunmehr das LAG Düsseldorf entgegengetreten.

In dem Fall stritten die Parteien über die Abgeltung von neun Urlaubstagen aus dem Jahr 2013. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagte der Arbeitnehmer auf Abgeltung.  Der Arbeitgeber trug vor, der Resturlaub aus 2013 sei nur bis zum 31.03.2014 übertragen worden und danach verfallen.  Dem entsprechend hatte das Arbeitsgericht auch die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Kläger Berufung ein und stützte er sich nunmehr auf die Rechtsprechung verschiedener LAG, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet sei, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von sich aus zu erfüllen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das LAG Düsseldorf wies die Berufung als unbegründet zurück (Urteil vom 25.07.2016, Az. 9 Sa 31/16). Nach dessen Ansicht obliegt dem Arbeitgeber nicht die Pflicht, einem Arbeitnehmer von sich aus Urlaub zu erteilen. Der Urlaubsanspruch gehe daher mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums unter, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat.

Folgen für die Praxis

Welche Folgen das Urteil für die Arbeitgeber-Praxis hat, erklärt RA/FAArbR Dr. Frank Zaumseil in seiner Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 25.11.2016 sowie online unter DB1221959.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht