24.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Beitrag mit Bild

Das LAG ließ die Revision zum BAG aufgrund der unterschiedlichen LAG-Entscheidungen, die teilweise bereits beim BAG anhängig sind, wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Nach neueren Urteilen sind Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch gegenüber Arbeitnehmern von sich aus zu erfüllen – trotz fehlender Geltendmachung durch den Arbeitnehmer. Dem ist nunmehr das LAG Düsseldorf entgegengetreten.

In dem Fall stritten die Parteien über die Abgeltung von neun Urlaubstagen aus dem Jahr 2013. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagte der Arbeitnehmer auf Abgeltung.  Der Arbeitgeber trug vor, der Resturlaub aus 2013 sei nur bis zum 31.03.2014 übertragen worden und danach verfallen.  Dem entsprechend hatte das Arbeitsgericht auch die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Kläger Berufung ein und stützte er sich nunmehr auf die Rechtsprechung verschiedener LAG, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet sei, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von sich aus zu erfüllen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das LAG Düsseldorf wies die Berufung als unbegründet zurück (Urteil vom 25.07.2016, Az. 9 Sa 31/16). Nach dessen Ansicht obliegt dem Arbeitgeber nicht die Pflicht, einem Arbeitnehmer von sich aus Urlaub zu erteilen. Der Urlaubsanspruch gehe daher mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums unter, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat.

Folgen für die Praxis

Welche Folgen das Urteil für die Arbeitgeber-Praxis hat, erklärt RA/FAArbR Dr. Frank Zaumseil in seiner Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 25.11.2016 sowie online unter DB1221959.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank