24.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Beitrag mit Bild

Das LAG ließ die Revision zum BAG aufgrund der unterschiedlichen LAG-Entscheidungen, die teilweise bereits beim BAG anhängig sind, wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Nach neueren Urteilen sind Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaubsanspruch gegenüber Arbeitnehmern von sich aus zu erfüllen – trotz fehlender Geltendmachung durch den Arbeitnehmer. Dem ist nunmehr das LAG Düsseldorf entgegengetreten.

In dem Fall stritten die Parteien über die Abgeltung von neun Urlaubstagen aus dem Jahr 2013. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagte der Arbeitnehmer auf Abgeltung.  Der Arbeitgeber trug vor, der Resturlaub aus 2013 sei nur bis zum 31.03.2014 übertragen worden und danach verfallen.  Dem entsprechend hatte das Arbeitsgericht auch die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Kläger Berufung ein und stützte er sich nunmehr auf die Rechtsprechung verschiedener LAG, wonach ein Arbeitgeber verpflichtet sei, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers von sich aus zu erfüllen.

Kein Erfolg vor Gericht

Das LAG Düsseldorf wies die Berufung als unbegründet zurück (Urteil vom 25.07.2016, Az. 9 Sa 31/16). Nach dessen Ansicht obliegt dem Arbeitgeber nicht die Pflicht, einem Arbeitnehmer von sich aus Urlaub zu erteilen. Der Urlaubsanspruch gehe daher mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums unter, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat.

Folgen für die Praxis

Welche Folgen das Urteil für die Arbeitgeber-Praxis hat, erklärt RA/FAArbR Dr. Frank Zaumseil in seiner Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 25.11.2016 sowie online unter DB1221959.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht