07.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Qualifikationsniveau in der Leiharbeit

Beitrag mit Bild

Arbeitnehmerüberlassung ist und bleibt ein politisches Top-Thema.

Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Damit ist die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft.

Im Dezember 2015 übten 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Leiharbeitnehmer eine Helfertätigkeit aus, im Vergleich zu 15 Prozent bei allen Beschäftigen. Hochqualifizierte Tätigkeiten waren mit vier bis sechs Prozent in der Leiharbeitsbranche seltener vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Auch Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus. Insgesamt waren laut Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 rund 951.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, davon 881.000 sozialversicherungspflichtig, heißt es in der Antwort.

35 Prozent der Leiharbeitnehmer sind überqualifiziert

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass „die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft“. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die für ihre Tätigkeiten formal überqualifiziert sind, betrage insgesamt 13 Prozent. In der Gruppe der Leiharbeitnehmer treffe dies auf 35 Prozent zu. „Dies ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Arbeitnehmerüberlassung gerade für Menschen eine Beschäftigungschance bietet, die nach Phasen längerer Erwerbstätigkeit an Arbeitsmarktnähe verloren haben“, schreibt die Bundesregierung dazu.

Akademikeranteil nur halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft

Bei den sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmern sei der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss mit 22 Prozent fast doppelt so hoch wie der Anteil unter allen Beschäftigten, so die Bundesregierung weiter. Der Akademikeranteil sei mit sieben Prozent halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Diese Anteile haben sich laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren kaum verändert.

(Bundestag, PM vom 31.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Piccolo/fotolia.com


18.09.2024

Start in den steuerpolitischen Herbst

Der Bundestag diskutiert über steuerliche Vorhaben, insbesondere zur Anzeigepflicht, E-Rechnung und Entlastung kleiner Kanzleien.

weiterlesen
Start in den steuerpolitischen Herbst

Meldung

© dessauer/fotolia.com


18.09.2024

Zur Wartezeitkündigung bei schwerbehinderten Menschen

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei auftretenden Schwierigkeiten bereits innerhalb der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren durchzuführen.

weiterlesen
Zur Wartezeitkündigung bei schwerbehinderten Menschen

Steuerboard

Jannis Lührs / Christian Busmann


17.09.2024

Inkongruente Gewinnausschüttungen: Neues BMF-Schreiben erweitert steuerlichen Anwendungsbereich

Für inkongruente, von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttungen besteht in der Praxis weiterhin ein starkes Bedürfnis.

weiterlesen
Inkongruente Gewinnausschüttungen: Neues BMF-Schreiben erweitert steuerlichen Anwendungsbereich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank