07.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Qualifikationsniveau in der Leiharbeit

Beitrag mit Bild

Arbeitnehmerüberlassung ist und bleibt ein politisches Top-Thema.

Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Damit ist die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft.

Im Dezember 2015 übten 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Leiharbeitnehmer eine Helfertätigkeit aus, im Vergleich zu 15 Prozent bei allen Beschäftigen. Hochqualifizierte Tätigkeiten waren mit vier bis sechs Prozent in der Leiharbeitsbranche seltener vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Auch Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus. Insgesamt waren laut Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 rund 951.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, davon 881.000 sozialversicherungspflichtig, heißt es in der Antwort.

35 Prozent der Leiharbeitnehmer sind überqualifiziert

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass „die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft“. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die für ihre Tätigkeiten formal überqualifiziert sind, betrage insgesamt 13 Prozent. In der Gruppe der Leiharbeitnehmer treffe dies auf 35 Prozent zu. „Dies ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Arbeitnehmerüberlassung gerade für Menschen eine Beschäftigungschance bietet, die nach Phasen längerer Erwerbstätigkeit an Arbeitsmarktnähe verloren haben“, schreibt die Bundesregierung dazu.

Akademikeranteil nur halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft

Bei den sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmern sei der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss mit 22 Prozent fast doppelt so hoch wie der Anteil unter allen Beschäftigten, so die Bundesregierung weiter. Der Akademikeranteil sei mit sieben Prozent halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Diese Anteile haben sich laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren kaum verändert.

(Bundestag, PM vom 31.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)