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30.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Für das Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz gibt es nun eine Design-Vorgabe.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt durch ein aktuelles BMF-Schreiben die optische Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Abs. 1 AltvPIBV.

Das Produktinformationsblatt im Sinne der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV) ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß dem mit BMF-Schreiben IV C 3 – S-2220-a vom 29.06.2016 vorgegebenen Designmanual zu erstellen. Geringfügige, druckerbedingte Abweichungen der Abmessungen sind zulässig. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 15 AltZertG ist auf zwei DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG ist auf eine DIN-A4-Seite pro Zusatzabsicherung zu begrenzen. Das Muster-Produktinformationsblatt ist farbig darzustellen. Das individuelle Produktinformationsblatt kann in Schwarz-Weiß zur Verfügung gestellt werden. Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

(BMF vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


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