• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

30.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Beitrag mit Bild

Für das Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz gibt es nun eine Design-Vorgabe.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt durch ein aktuelles BMF-Schreiben die optische Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Abs. 1 AltvPIBV.

Das Produktinformationsblatt im Sinne der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV) ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß dem mit BMF-Schreiben IV C 3 – S-2220-a vom 29.06.2016 vorgegebenen Designmanual zu erstellen. Geringfügige, druckerbedingte Abweichungen der Abmessungen sind zulässig. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 15 AltZertG ist auf zwei DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG ist auf eine DIN-A4-Seite pro Zusatzabsicherung zu begrenzen. Das Muster-Produktinformationsblatt ist farbig darzustellen. Das individuelle Produktinformationsblatt kann in Schwarz-Weiß zur Verfügung gestellt werden. Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

(BMF vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)