• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

30.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Produktinformationsblatt nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Beitrag mit Bild

Für das Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz gibt es nun eine Design-Vorgabe.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt durch ein aktuelles BMF-Schreiben die optische Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Abs. 1 AltvPIBV.

Das Produktinformationsblatt im Sinne der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV) ist nach amtlich vorgeschriebenem Muster gemäß dem mit BMF-Schreiben IV C 3 – S-2220-a vom 29.06.2016 vorgegebenen Designmanual zu erstellen. Geringfügige, druckerbedingte Abweichungen der Abmessungen sind zulässig. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 15 AltZertG ist auf zwei DIN-A4-Seiten zu begrenzen. Der Abdruck von Informationen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AltZertG ist auf eine DIN-A4-Seite pro Zusatzabsicherung zu begrenzen. Das Muster-Produktinformationsblatt ist farbig darzustellen. Das individuelle Produktinformationsblatt kann in Schwarz-Weiß zur Verfügung gestellt werden. Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

(BMF vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©olando/fotolia.com


07.11.2025

BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Die vorschnelle Zurückweisung einer Berufung im Dieselverfahren ohne Berücksichtigung europarechtlicher Entwicklungen verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

weiterlesen
BVerfG stärkt Diesel-Kläger: Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


06.11.2025

BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Der BFH schafft Klarheit bei § 8c KStG: Verluste dürfen trotz schädlichem Beteiligungserwerb zurückgetragen werden.

weiterlesen
BFH zur Verlustnutzung trotz Anteilsübernahme

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank