• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum neuen Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BewG

23.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zum neuen Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BewG

Beitrag mit Bild

Zukünftig werden sich im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren deutlich geringere Unternehmenswerte ergeben als bisher.

Der geänderte Kapitalisierungsfaktor wird deutliche Auswirkungen auf die mit Hilfe des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelten Unternehmenswerte haben.

Mit mehr als dreimonatiger Verspätung stimmte am 14.10.2016 nach dem Bundestag auch der Bundesrat der durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen ErbSt-Reform zu. Entgegen den ursprünglichen Entwürfen zum neuen ErbStG wird die beschlossene Reform nun auch Änderungen in der steuerlichen Unternehmensbewertung zur Folge haben. Dabei wird das anhaltende Niedrigzinsniveau zukünftig auch bei der Unternehmensbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke in Form eines geringeren Kapitalisierungsfaktors beim vereinfachten Ertragswertverfahren i.H.v. 13,75 berücksichtigt – mit der Folge, dass steuerliche Bewertungen nach den §§ 199 ff. BewG niedriger ausfallen als bisher.

Konsequenzen für die Praxis

Zukünftig werden sich im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Bewertung mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren deutlich geringere Unternehmenswerte ergeben als bisher. Dies kann zwar in vielen Fällen vorteilhaft sein. Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers können aber auch Fälle entstehen, in welchen die Neuerung und die sich hieraus ergebenden niedrigeren steuerlichen Werte zu Problemen führen können. Welche dies sind, erfahren Sie im Fachbeitrag von WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier, M.Sc in DER BETRIEB vom 23.12.2016, Heft 51-52, Seite 2983 sowie online unter DB1224560.


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.04.2025

Unangemessen lange Probezeit bei Befristung führt zur Unwirksamkeit

Die Probezeit darf nicht pauschal angesetzt werden, sondern muss zur Vertragsdauer passen. Das Urteil zeigt, dass Arbeitsverträge auch bei kurzer Laufzeit gut durchdacht sein müssen.

weiterlesen
Unangemessen lange Probezeit bei Befristung führt zur Unwirksamkeit

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


23.04.2025

Gericht verbietet Air-Baltic-Werbung für „grünes“ Fliegen

Werbung mit Begriffen wie „grün“ oder „nachhaltig“ muss konkret erklärt und mit Fakten belegt sein, stellt das Landgericht Berlin II in einem aktuellen Urteil klar.

weiterlesen
Gericht verbietet Air-Baltic-Werbung für „grünes“ Fliegen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank