• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen

12.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen

Beitrag mit Bild

Insolvenzanfechtung: Der Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen ist umstritten.

Die Vorsatzanfechtung gilt als scharfes Schwert. Das OLG München hat jedoch entschieden, dass es im Rahmen der Vorsatzanfechtung für das Vorliegen ernsthafter Sanierungsbemühungen nicht erforderlich ist, ein dem IDW S6 entsprechendes Sanierungskonzept vorzulegen. Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

In der Insolvenz eines Unternehmens können sich Geschäftspartner leicht Insolvenzanfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen. Ebenso laufen Geschäftsführer und Vorstände Gefahr, vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen zu werden. Oft geht es in solchen Fällen um die Frage, ob bestimmte Rechtshandlungen angesichts der Insolvenzreife der Gesellschaft nicht mehr hätten durchgeführt werden dürfen, weil sie die Gläubiger benachteiligen bzw. die Insolvenzmasse schmälern. Eine mögliche Verteidigungsstrategie für Geschäftspartner und Organe gegen Haftungs- bzw. Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters ist der Nachweis, dass die angegriffene Handlung im Rahmen ernsthafter Sanierungsbemühungen vorgenommen wurde. Dabei stellt sich die Frage, wie ein solcher Nachweis zu erbringen ist.

Wann ist ein Sanierungskonzept erforderlich?

Das OLG München hat entschieden, dass zur Abwehr einer Vorsatzanfechtung es für den Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen nicht unbedingt erforderlich ist ein Sanierungskonzept vorzulegen, das den formalen Anforderungen des IDW S6 entspricht. Im aktuellen Fachbeitrag von RA Dr. Christoph von Wilcken werden die Entscheidungsgründe und Praxisfolgen des Urteils, insbesondere auch mit Blick auf die Reform des Anfechtungsrechts, dargestellt.

DER BETRIEB vom 13.11.2015, Heft 46, Seite 2680 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1164033.


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Das EuGH-Urteil stärkt die Verbraucherposition beim Autokauf per Kredit erheblich und stellt klar, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung weitreichende Folgen für Banken hat.

weiterlesen
Kreditwiderruf: EuGH stärkt Verbraucherrechte

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14 % zu erhöhen: auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank