• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen

12.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen

Beitrag mit Bild

Insolvenzanfechtung: Der Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen ist umstritten.

Die Vorsatzanfechtung gilt als scharfes Schwert. Das OLG München hat jedoch entschieden, dass es im Rahmen der Vorsatzanfechtung für das Vorliegen ernsthafter Sanierungsbemühungen nicht erforderlich ist, ein dem IDW S6 entsprechendes Sanierungskonzept vorzulegen. Was bedeutet das Urteil für die Praxis?

In der Insolvenz eines Unternehmens können sich Geschäftspartner leicht Insolvenzanfechtungsansprüchen ausgesetzt sehen. Ebenso laufen Geschäftsführer und Vorstände Gefahr, vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen zu werden. Oft geht es in solchen Fällen um die Frage, ob bestimmte Rechtshandlungen angesichts der Insolvenzreife der Gesellschaft nicht mehr hätten durchgeführt werden dürfen, weil sie die Gläubiger benachteiligen bzw. die Insolvenzmasse schmälern. Eine mögliche Verteidigungsstrategie für Geschäftspartner und Organe gegen Haftungs- bzw. Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters ist der Nachweis, dass die angegriffene Handlung im Rahmen ernsthafter Sanierungsbemühungen vorgenommen wurde. Dabei stellt sich die Frage, wie ein solcher Nachweis zu erbringen ist.

Wann ist ein Sanierungskonzept erforderlich?

Das OLG München hat entschieden, dass zur Abwehr einer Vorsatzanfechtung es für den Nachweis ernsthafter Sanierungsbemühungen nicht unbedingt erforderlich ist ein Sanierungskonzept vorzulegen, das den formalen Anforderungen des IDW S6 entspricht. Im aktuellen Fachbeitrag von RA Dr. Christoph von Wilcken werden die Entscheidungsgründe und Praxisfolgen des Urteils, insbesondere auch mit Blick auf die Reform des Anfechtungsrechts, dargestellt.

DER BETRIEB vom 13.11.2015, Heft 46, Seite 2680 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1164033.


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)