• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Nachweis einer verdeckten Treuhand bei Kommanditanteilen

22.01.2025

Meldung, Steuerrecht

Zum Nachweis einer verdeckten Treuhand bei Kommanditanteilen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Zurechnung von Kommanditanteilen und dem Nachweis einer verdeckten Treuhandschaft befasst.

Beitrag mit Bild

©dogfella/123rf.com

Der Kläger war bis 2012 mit 40 % als Kommanditist an der J.-GmbH & Co. KG (nachfolgend: J.) beteiligt. Die übrigen 60 % hielt die F.-GmbH & Co. Q.-KG (nachfolgend: F.). Der Kläger veräußerte seine Anteile Ende 2012. Das beklagte Finanzamt rechnete ihm im Feststellungsbescheid 2012 einen entsprechenden Gewinn einschließlich des Veräußerungsgewinns zu.

Streit um Anerkennung des Treuhandverhältnisses

Der Kläger wandte dagegen ein, die Anteile seien steuerlich nicht ihm, sondern der F. als Treugeberin zuzurechnen. Diese habe nach einem kartellrechtlichen Entflechtungsbeschluss nicht selbst 100 % der Anteile an der J. halten dürfen und habe daher mit dem Kläger vereinbart, dass dieser 40 % der Anteile wie ein Treuhänder halten solle, ohne diese Treuhandschaft jedoch offenzulegen. Das Treuhandverhältnis sei daher bewusst nicht schriftlich fixiert worden, ergebe sich aber aus zahlreichen Indizien: So habe der Kläger dem damaligen Prokuristen der Komplementärin der F. eine unentgeltliche Abtretungsoption für seine Anteile eingeräumt, die Finanzierung sei durch Sicherheiten der F. ermöglicht worden, er sei nicht in Entscheidungsprozesse eingebunden gewesen und der spätere Verkaufserlös sei für Zwecke der F.-Gruppe verwendet worden.

Das Finanzamt lehnte die Anerkennung des Treuhandverhältnisses ab. Eine entsprechende Vereinbarung sei nicht nachgewiesen worden. Es fehle nicht nur an einer schriftlichen Vereinbarung, auch die Umstände sprächen gegen eine solche. Es sei insbesondere zu berücksichtigen, dass der Kläger die Zurechnung der Einkünfte jahrelang akzeptiert habe. Auch J. und F. hätten in der Vergangenheit in ihren Steuererklärungen und Bilanzen kein Treuhandverhältnis in Bezug auf die Beteiligung an der J. berücksichtigt bzw. erklärt.

FG bejaht verdeckte Treuhandschaft

Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage mit Urteil vom 17.10.2024 (9 K 443/21 F) nach Zurückverweisung durch den BFH statt. Es sah es als erwiesen an, dass eine verdeckte Treuhandschaft vorlag. Der Senat stützte sich dabei neben Zeugenaussagen auf die Gesamtumstände: Das fehlende wirtschaftliche Eigentum des Klägers zeige sich insbesondere in der Buchwertübertragung, der fremdfinanzierten Einlage und der fehlenden Geschäftsführung während der Beteiligung sowie bei den Veräußerungsverhandlungen. Die Beteiligung des Klägers sei ausschließlich zur Umgehung kartellrechtlicher Vorgaben erfolgt. Dass die Treuhandvereinbarung zur Verschleierung bewusst nicht schriftlich fixiert wurde, stehe der steuerlichen Anerkennung nicht entgegen. Die Einkünfte seien daher der F. als wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen.

Die Entscheidung, gegen die die Revision nicht zugelassen wurde, ist rechtskräftig.


FG Düsseldorf vom 21.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com


03.07.2025

Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Ein Privatgutachten kann als wirksamer Nachweis für eine verkürzte Restnutzungsdauer von Gebäuden zur steuerlichen Abschreibung anerkannt werden.

weiterlesen
Privatgutachten: FG-Urteil bringt Vermietern Rückenwind

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Steuerboard

Raphael Baumgartner


03.07.2025

Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) hat sich der BFH mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine GmbH einen Verlust aus der Abschreibung einer Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, wenn das Darlehen an eine Tochtergesellschaft vergeben wird, an der die GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG beteiligt ist.

weiterlesen
Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank