05.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Lohnanspruch für Schwangere

Beitrag mit Bild

Der Lohnanspruch besteht auch bei einem Beschäftigungsverbot für Schwangere ab erstem Arbeitstag.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit den Lohnansprüchen für Schwangere im Falle eines Beschäftigungsverbots ab dem ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

Die Parteien haben im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember 2015 wurde aufgrund einer Risikoschwangerschaft der Arbeitnehmerin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt. Die Arbeitnehmerin forderte daher unter Berufung auf § 11 Mutterschutzgesetz den Lohn, den sie bei Arbeitsaufnahme ab Januar 2016 erhalten hätte. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Hinweis auf die zu keinem  Zeitpunkt erfolgte tatsächliche Arbeit der Arbeitnehmerin ab.

Anspruch auf Arbeitsentgelt bejaht

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Arbeitnehmerin die geforderten Beträge Urteil mit Urteil vom 30.09.2016 (Az. 9 Sa 917/16) zugesprochen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setze keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Es komme nur auf ein vorliegendes Arbeitsverhältnis und allein aufgrund eines Beschäftigungsverbotes unterbliebene Arbeit an. Der Arbeitgeber werde hierdurch nicht unverhältnismäßig belastet, weil er die zu zahlenden Beträge aufgrund des Umlageverfahrens in voller Höhe erstattet erhalte.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM Nr. 34/2016 vom 04.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Meldung

©mpatma/fotolia.com


10.03.2026

Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Der Fachliche Hinweis des IDW zeigt, wie der Nahost-Krieg in der Rechnungslegung zu behandeln ist und welche Angaben bereits im Abschluss 2025 gemacht werden müssen.

weiterlesen
Fachlicher Hinweis zu den Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf Rechnungslegung und Prüfung

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)