02.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Zum Konsultationspapier der IFRS-Stiftung

Beitrag mit Bild

In seiner Stellungnahme äußert sich der Verwaltungsrat des DRSC insgesamt zustimmend zur Konsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung.

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat zur Konsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung Stellung genommen. Mit der im Juli gestarteten Konsultation baten die Treuhänder um Feedback zu Fragen bei den Themen Relevanz und einheitliche Anwendung der IFRS.

In seiner Stellungnahme äußert sich der Verwaltungsrat des DRSC im Grundsatz zustimmend zu den meisten vorläufigen Einschätzungen der Treuhänder. Bei zwei Punkten vertritt er jedoch eine abweichende Meinung:

1. Der Verwaltungsrat stimmt den Treuhändern hinsichtlich der strategischen Ziele der Organisation vollends zu, regt aber für das Ziel der einheitlichen Anwendung und Umsetzung eine Klarstellung an. Der Verwaltungsrat kommt in seiner Beurteilung zu dem Schluss, dass unterschiedliche Bilanzierungsweisen als im Einklang mit einer einheitlichen Anwendung stehend angesehen werden sollten. Eine prinzipienorientierte Rechnungslegung bringe Ermessensspielräume mit sich, deren Ausübung erst eine sinnvolle Bilanzierung ermögliche. Diese Spielräume nehmen zu wollen bedeute faktisch eine Hinwendung zu mehr Regulierung, was der Verwaltungsrat klar ablehnt.

2. Daneben stimmt der Verwaltungsrat der vorgeschlagenen Verkleinerung des Boards auf 13 Mitgliedern nicht zu. Er sieht die Belastung jedes einzelnen IASB-Mitglieds bereits heute am Limit und befürchtet, dass eine weitere Verringerung der Anzahl unbeabsichtigte und negative Konsequenzen für die Qualität der Arbeit des IASB haben könnte.

(DRSC vom 30.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht