• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Kirchgeld bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen

06.04.2022

Meldung, Steuerrecht

Zum Kirchgeld bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen

Das FG Baden-Württemberg stellt klar, dass die Vorschriften über die Erhebung eines besonderen Kirchgelds bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen, von denen nur einer der Kirchensteuer unterliegt, auch in den Fällen verfassungsgemäß sind, in denen der kirchenangehörige Ehegatte über eigenes Einkommen verfügt.

Beitrag mit Bild

©Berchtesgaden/fotolia.com

Die kirchensteuerlichen Regelungen, nach denen die Leistungsfähigkeit des kirchenangehörigen Ehegatten für die Bemessung des Kirchgelds auch dann am Einkommen beider Ehegatten gemessen wird, wenn dieser über ein eigenes Einkommen verfügt, bewegen sich innerhalb des den Religionsgemeinschaften eröffneten Gestaltungsspielraums. Dies hat das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.10.2021 (3 K 3268/18) entschieden.

Der Streitfall

Die Klägerin wurde mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer 2015 und 2016 veranlagt. Sie unterlag der evangelischen Kirchensteuerpflicht; ihr Ehemann ist konfessionslos. Die Einkommensteuerbescheide enthielten jeweils die Festsetzung eines besonderen Kirchgelds gegen die Klägerin, das von dem zu versteuernden Einkommen der Eheleute unter Berücksichtigung von Freibeträgen für zwei Kinder ermittelt worden war. Hiergegen erhob die Klägerin Einspruch und beantragte die Festsetzung von Kircheneinkommensteuer nach Maßgabe ihres Einkommens gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Kirchensteuergesetz (KiStG BW).

Sie verfüge über eigenes Einkommen, das für die Kirchensteuer maßgeblich sei. Die Kirche dürfe nur ihre Mitglieder besteuern. Bei eigenem Einkommen des kirchenangehörigen Ehegatten einer glaubensverschiedenen Ehe müsse die Kirche dieses Einkommen besteuern. Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.12.1965 (1 BvR 606/60). Dementsprechend schreibe § 19 Abs. 4 KiStG BW vor, dass sich die Kirchensteuer nach dem Anteil des Kirchenmitglieds an der gemeinsamen Einkommensteuer bemesse. Diese zwingende Vorschrift gehe der „Kann-Vorschrift“ über das besondere Kirchgeld vor. Einspruch und Klage blieben erfolglos.

Das besondere Kirchgeld ist rechtmäßig

Das FG Baden-Württemberg bestätigte die Rechtmäßigkeit des besonderen Kirchgelds. Die Erhebung eines besonderen Kirchgelds sei nicht nur in den Fällen zulässig, in denen der – mit seinem nichtkirchenangehörigen Ehegatten zusammenveranlagte – kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen verfüge. Den Religionsgemeinschaften sei es im Rahmen ihres Besteuerungsrechts (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung) nicht verwehrt, für die Erhebung der Kirchensteuer neben dem Einkommen andere, nach eigenen Kriterien gestaltete Besteuerungsmaßstäbe heranzuziehen. Der ihnen dabei eröffnete Gestaltungsspielraum sei grundsätzlich weit. Dieser Gestaltungsspielraum erlaube es den Religionsgemeinschaften, die Kirchensteuer entweder als Zuschlag zur Einkommensteuer oder als besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, als eigenständige Steuer zu erheben.

Gegen das Urteil ist die Revision beim BFH anhängig (BFH-Az.: I B 91/21).


FG Baden-Württemberg vom 04.04.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


17.11.2025

Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sollten Unternehmen zur Verhinderung finanzieller Ansprüche von Sozialversicherungsbehörden die Frage nach dem anwendbaren Sozialversicherungsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen.

weiterlesen
Sozialversicherungsrecht – Drum prüfe, wer im Ausland tätig werden lasse

Meldung

©Zerbor /fotolia.com


17.11.2025

Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Das BSG hat entschieden, dass die Überlassung eines Firmenwagens den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzt.

weiterlesen
Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank