29.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Eine Bank verlangte in einigen Vertragsvarianten einen „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“.

Ein einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen ist rechtswidrig. Die Rechtsprechung wendet hier die Regeln zu den Bearbeitungsentgelten an, da auch der „Individualbeitrag“ unabhängig von einer Laufzeit ausgestaltet sei.

Das Landgericht Düsseldorf hatte die beklagte Bank mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 12 O 341/14) auf Antrag des Klägers, eines nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbrauchervereins, verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem so genannten Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen.

Rechtskräftig durch Rücknahme der Revision

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 6 U 152/15) die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Nach Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig (rechtskräftig durch Rücknahme der Revision, BGH-Az. XI ZR 231/16).

(BGH, PM vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)


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