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22.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zum Entwurf der Neufassung des IDW EPS 970 n.F.

Zum Entwurf der Neufassung des IDW EPS 970 n.F.

Verschiedene IDW Prüfungshinweise sollen betriebswirtschaftliche Prüfungen im Energierecht erleichtern.

Der Entwurf einer Neufassung des  IDW EPS 970 n.F. „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften“ wurde heute verabschiedet.

Energierechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das EEG 2014 oder das KWKG, sehen verschiedene sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen vor. Dabei sind nicht nur vergangenheitsorientierte Finanzinformationen Gegenstand der Prüfungen, sondern auch andere Informationen, wie vergangenheits- oder zukunftsorientierte Strommengen, Brennstoffart und Branchenzuordnung.

IDW Prüfungshinweise zur Konkretisierung

IDW EPS 970 n.F. beschreibt die allgemeinen Grundsätze, nach welchen solche Prüfungen zu planen, durchzuführen und darüber zu berichten ist. Der Rahmen, der von IDW EPS 970 n.F. gesetzt wird, soll durch verschiedene IDW Prüfungshinweise in Bezug auf die einzelnen im EEG 2014 und KWKG geregelten Prüfungen konkretisiert werden.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW (Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf oder stellungnahmen@idw.de) bis zum 31.08.2016 erbeten.

(IDW vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)


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