• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Entwurf der Neufassung des IDW EPS 970 n.F.

22.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Zum Entwurf der Neufassung des IDW EPS 970 n.F.

Beitrag mit Bild

Verschiedene IDW Prüfungshinweise sollen betriebswirtschaftliche Prüfungen im Energierecht erleichtern.

Der Entwurf einer Neufassung des  IDW EPS 970 n.F. „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften“ wurde heute verabschiedet.

Energierechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das EEG 2014 oder das KWKG, sehen verschiedene sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen vor. Dabei sind nicht nur vergangenheitsorientierte Finanzinformationen Gegenstand der Prüfungen, sondern auch andere Informationen, wie vergangenheits- oder zukunftsorientierte Strommengen, Brennstoffart und Branchenzuordnung.

IDW Prüfungshinweise zur Konkretisierung

IDW EPS 970 n.F. beschreibt die allgemeinen Grundsätze, nach welchen solche Prüfungen zu planen, durchzuführen und darüber zu berichten ist. Der Rahmen, der von IDW EPS 970 n.F. gesetzt wird, soll durch verschiedene IDW Prüfungshinweise in Bezug auf die einzelnen im EEG 2014 und KWKG geregelten Prüfungen konkretisiert werden.

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Entwurf werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW (Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf oder stellungnahmen@idw.de) bis zum 31.08.2016 erbeten.

(IDW vom 22.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Meldung

©designer491/fotolia.com


10.03.2026

Zum Vorsteuerabzug beim Factoring

Ohne tatsächlichen Forderungseinzug liegt nach Auffassung des FG Düsseldorf keine steuerpflichtige Factoringleistung vor.

weiterlesen
Zum Vorsteuerabzug beim Factoring
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)