• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Betriebsbegriff bei Landes- und Kreisverbänden

31.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Betriebsbegriff bei Landes- und Kreisverbänden

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Eine Sachbearbeiterin war im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei beschäftigt und wehrte sich erfolglos vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hielt das Kündigungsschutzgesetz im Streitfall für nicht anwendbar, da in dem Betrieb des Kreisverbandes nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Arbeitnehmer des Landesverbands könnten nicht hinzugerechnet werden, so das Arbeitsgericht, da keinen gemeinsamen Betrieb unter einheitlicher Leitung betrieben (Urteil 6 Ca 751/15 vom 31.08.2015). Es gebe weder eine personelle oder technisch-organisatorische Verknüpfung der Arbeitsabläufe, noch fänden sich Anzeichen für einen gemeinsamen Einsatz der Betriebsmittel. Im Kleinbetrieb dürfe der Arbeitgeber, so die Kammer, eine Kündigung aussprechen, wenn aus seiner Sicht ein Vertrauensverlust eingetreten und diese Einschätzung nicht erkennbar aus der Luft gegriffen sei.

Kein Erfolg bezüglich der Berichtigung des Zwischenzeugnisses

Die Klage war auch erfolglos, soweit die Klägerin die Erteilung eines von ihr neu formulierten Zwischenzeugnisses begehrte. Es genüge nicht, dass das erteilte Zeugnis unrichtig sei. Wegen der Formulierungshoheit des Arbeitgebers hätte die Klägerin nur obsiegen können, wenn das Ermessen des Beklagten im Hinblick auf die jeweils von ihr beanspruchten Formulierungen auf Null reduziert gewesen wäre. Dies habe sich aus dem Vortrag der Klägerin aber nicht ergeben. Zudem sei von ihr nicht ausreichend dargelegt worden, aufgrund welcher Umstände die Bescheinigung einer überdurchschnittlichen Leistung gerechtfertigt gewesen wäre.

(ArbG Düsseldorf / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)