• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Betriebsbegriff bei Landes- und Kreisverbänden

31.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zum Betriebsbegriff bei Landes- und Kreisverbänden

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Eine Sachbearbeiterin war im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei beschäftigt und wehrte sich erfolglos vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hielt das Kündigungsschutzgesetz im Streitfall für nicht anwendbar, da in dem Betrieb des Kreisverbandes nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Die Arbeitnehmer des Landesverbands könnten nicht hinzugerechnet werden, so das Arbeitsgericht, da keinen gemeinsamen Betrieb unter einheitlicher Leitung betrieben (Urteil 6 Ca 751/15 vom 31.08.2015). Es gebe weder eine personelle oder technisch-organisatorische Verknüpfung der Arbeitsabläufe, noch fänden sich Anzeichen für einen gemeinsamen Einsatz der Betriebsmittel. Im Kleinbetrieb dürfe der Arbeitgeber, so die Kammer, eine Kündigung aussprechen, wenn aus seiner Sicht ein Vertrauensverlust eingetreten und diese Einschätzung nicht erkennbar aus der Luft gegriffen sei.

Kein Erfolg bezüglich der Berichtigung des Zwischenzeugnisses

Die Klage war auch erfolglos, soweit die Klägerin die Erteilung eines von ihr neu formulierten Zwischenzeugnisses begehrte. Es genüge nicht, dass das erteilte Zeugnis unrichtig sei. Wegen der Formulierungshoheit des Arbeitgebers hätte die Klägerin nur obsiegen können, wenn das Ermessen des Beklagten im Hinblick auf die jeweils von ihr beanspruchten Formulierungen auf Null reduziert gewesen wäre. Dies habe sich aus dem Vortrag der Klägerin aber nicht ergeben. Zudem sei von ihr nicht ausreichend dargelegt worden, aufgrund welcher Umstände die Bescheinigung einer überdurchschnittlichen Leistung gerechtfertigt gewesen wäre.

(ArbG Düsseldorf / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht