• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

02.02.2018

Meldung, Steuerrecht

Zum Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Beitrag mit Bild

©stockWERK/fotolia.com

Das BMF hat die vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Abs. 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen bekannt gegeben.

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG). Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum 31.07.2018 zu übermitteln (§ 27 Abs. 2 FKAustG).

BMF-Schreiben vom 01.02.2018

Zu den Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG, mit denen der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen erfolgt, zählen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bestimmte Drittstaaten. Mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 01.02.2018 werden die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.09.2018 erfolgt (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2018). Die Bekanntmachung einer finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 erfolgt im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bis Ende Juni 2018.

Das vollständige BMF-Schreiben vom 01.02.2018 (IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021) finden Sie hier.

(BMF-Schreiben vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


14.07.2026

Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Landwirtschaftlich verpachtete Grundstücke können trotz Betriebsverpachtung weiterhin erbschaftsteuerlich begünstigtes Betriebsvermögen darstellen.

weiterlesen
Agrarflächen im Betriebsvermögen können steuerlich begünstigt bleiben

Meldung

gregbrave/123rf.com


14.07.2026

EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Neue EU-Vorgaben sollen Unternehmen die rechtssichere Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2026 erleichtern.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung

Rechtsboard

Agnes Herwig / Katharina Geyer


13.07.2026

Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet

Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verschärft die Anforderungen an Vergütungssysteme mit dem erklärten Ziel, den weiterhin bestehenden Gender Pay Gap zu reduzieren.

weiterlesen
Equal Pay im Fokus – was die Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber bedeutet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht