• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters

11.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zum Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters

Beitrag mit Bild

Der Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter und die damit einhergehende Ungleichbehandlung gegenüber natürlichen Personen verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der in § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Beschwerdeführerin im entschiedenen Fall ist eine Rechtsanwalts-GmbH und ausschließlich auf dem Gebiet der Insolvenz- und Zwangsverwaltung tätig. Sie beantragte erfolglos, in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter bei einem Amtsgericht aufgenommen zu werden. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wandte sie sich unmittelbar gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts, des Oberlandesgerichts und des BGH sowie mittelbar gegen § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO.

BVerfG weist Verfassungsbeschwerde zurück

Nach Auffassung des BVerfG ist der Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin verfassungsrechtlich gerechtfertigt (BVerfG vom 12.01.2016, Az. 1 BvR 3102/13). Mit der geordneten Durchführung des Insolvenzverfahrens, das neben der Durchsetzung privater Interessen auch die vom Staat geschuldete Justizgewähr verwirkliche, schütze der Gesetzgeber ein Rechtsgut von hohem Rang. Er habe aus den Besonderheiten der intensiven insolvenzgerichtlichen Aufsicht über den Insolvenzverwalter die Notwendigkeit ableiten dürfen, dass nur eine natürliche Person mit diesem Amt betraut werden soll. Zudem verfügen juristische Personen auch unter der geltenden Gesetzeslage – jedenfalls faktisch – über einen Marktzugang, der ihnen eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit bei Unterstützung von Insolvenzverwaltern ermögliche.

(BVerfG PM Nr. 8/2016 v. 11.02.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


23.01.2025

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden.

weiterlesen
Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen – Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 08.10.2024

Meldung

©dogfella/123rf.com


22.01.2025

Zum Nachweis einer verdeckten Treuhand bei Kommanditanteilen

Treuhandverhältnisse können steuerliche Risiken bergen, wenn sie nicht klar dokumentiert und nachweisbar gestaltet sind, zeigt der Streitfall vor dem FG Düsseldorf.

weiterlesen
Zum Nachweis einer verdeckten Treuhand bei Kommanditanteilen

Meldung

©pixbox77/fotolia.com


22.01.2025

IDW fordert weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das IDW rät, die Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens zu nutzen, um eine globale Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

weiterlesen
IDW fordert weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank