Für viele Einheiten der öffentlichen Hand haben Ausgaben für Sozialleistungen an einzelne Personen bzw. private Haushalte wie Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld usw. eine erhebliche Bedeutung. Der IPSASB veröffentlichte nun ein Consultationpaper „Recognition and Measurement of Social Benefits“.
Fragen zur Rechnungslegung der Verpflichtungen für Sozialleistungen wurden zwar in der Vergangenheit mehrfach vom IPSASB adressiert, jedoch blieb eine Lösung auf internationaler Ebene bisher aus. Das IDW äußert sich zur aktuellen Konsultation des IPSASB zum Ansatz und zur Bewertung der Verpflichtungen für Sozialleistungen.
Ablehnung seitens des IDW
Das IDW lehnt den sog. social contract approach ab, weil dieser der generationenübergreifenden Natur vieler Sozialleistungen nicht gerecht wird. Dagegen unterstützt das IDW den Vorschlag, die Übertragung der jüngsten Überlegungen des IASB im Entwurf ED/2013/7 „Insurance Contracts“ auf den öffentlichen Sektor zu erörtern, aber nur im Hinblick auf solche Sozialleistungen oder ggf. einzeln Komponenten davon, die in den wesentlichen Grundzügen vergleichbar mit Versicherungen im privaten Sektor sind. Bei allen anderen Verpflichtungen für Sozialleistungen sollten die jeweiligen Programme individuell betrachtet werden, um den Zeitpunkt des Entstehens einer Verpflichtung zu ermitteln.
(IDW vom 03.02.2016 / Viola C. Didier)