• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

04.02.2025

Arbeitsrecht, Meldung

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Darf der Betriebsrat eines Sicherheitsdienstleisters an einem Flughafen während der Arbeitszeit Betriebsversammlungen abhalten? Ein Rechtsstreit darüber führte zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts. Das Urteil erlaubt solche Versammlungen – allerdings unter strengen Auflagen.

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die Arbeitgeberin, ein privates Unternehmen für Sicherheitsdienstleistungen, welches zuletzt ca. 1.450 Arbeitnehmer beschäftigte, führt an einem Flughafen in Nordrhein-Westfalen mit öffentlich-rechtlich beliehenen Luftsicherheitsassistenten die Passagier- und Gepäckkontrollen durch. Nachdem sich die Arbeitgeberin auf den Standpunkt gestellt hatte, dass wegen der Eigenart des Betriebs die Durchführung von Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit nicht möglich sei, hat der Betriebsrat ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, um klären zu lassen, dass einschränkungslos jegliche Betriebs- oder Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit gestattet sind, jedenfalls aber Teilbetriebsversammlungen.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatten seine Anträge nur teilweise Erfolg (Beschluss vom 11.12.2024 – 12 TaBV 21/24). Der Umstand, dass es sich bei den Passagier- und Gepäckkontrollen um eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr handelt, steht der Durchführung der Versammlungen während der Arbeitszeit zwar nicht absolut entgegen. § 2 Abs. 1 BetrVG bedingt jedoch eine Rücksichtnahme auf die Interessen der Arbeitgeberseite und so die Verlegung der Versammlungen in kundenarme Zeiten. Die Durchführung von Teilversammlungen ist zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • maximal zwölf Teilbetriebsversammlungen im Kalendervierteljahr,
  • Verteilung dieser zwölf Teilbetriebsversammlungen auf sechs Tage mit zwei Teilbetriebsversammlungen pro Tag innerhalb des jährlichen Quartals,
  • Dauer jeder Teilbetriebsversammlung höchstens vier Stunden,
  • Zeitfenster für die einzelne Teilbetriebsversammlung: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (während der Frühschicht) oder 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (während der Spätschicht),
  • Begrenzung auf die Wochentage Montag oder Mittwoch,
  • maximale Teilnehmerzahl von 80 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern je Teilbetriebsversammlung,
  • keine Teilbetriebsversammlungen während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen,
  • vorherige Anmeldung der an einer Teilnahme interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei dem Betriebsrat und – mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten – gegenüber der Arbeitgeberin bezogen auf den konkreten Termin der einzelnen Teilbetriebsversammlung.

Betriebsversammlungen unter Auflagen erlaubt

Bei Einhaltung dieser Bedingungen stehen der Durchführung keine zwingenden Gründe i. S. v. § 44 Abs. 1 BetrVG entgegen, und zwar weder in technisch-organisatorischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht. Störungen in der Fluggastkontrolle werden so in größtmöglichem Maße vermieden bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts der Belegschaft zur regelmäßigen Durchführung von Betriebsversammlungen. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass der Betriebsrat sich für Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit anstelle von Vollbetriebsversammlungen außerhalb der Arbeitszeit entschieden hat.

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.


LAG Düsseldorf vom 31.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


04.02.2025

FACHFRAGEN: Exportkontrolle als Teil eines Compliance Management Systems

Beim Thema Exportkontrolle geht es darum, Gesetze und Vorschriften verschiedenster Jurisdiktionen zu kennen und einzuhalten, um Risiken zu vermeiden und den guten Ruf des Unternehmens zu schützen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Exportkontrolle als Teil eines Compliance Management Systems

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank