• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zufriedenheits-Atlas 2023: Arbeitnehmerstimmung verschlechtert sich

07.11.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Zufriedenheits-Atlas 2023: Arbeitnehmerstimmung verschlechtert sich

Inflation, Fachkräftemangel und Rezession – die Stimmung der Arbeitnehmenden in Deutschland hat sich verschlechtert, zeigt der kununu Zufriedenheits-Atlas 2023.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Im Durchschnitt sank die Anzahl der Arbeitnehmenden, die angaben, zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Arbeitgeber zu sein, in den vergangenen zwölf Monaten von 54,3 % auf 53,3 %. Das zeigt der kununu Zufriedenheits-Atlas 2023, für den die Arbeitgeber-Bewertungsplattform bundesweit über 286.000 Bewertungen ausgewertet hat. Demnach leben die zufriedensten Mitarbeitenden in Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg. Hamburg folgt auf Platz drei, trotz eines Rückgangs der Zufriedenheit um 2,3 Prozentpunkte. Am stärksten verschlechterte sich die Stimmung von Berlins Arbeitnehmenden: Sie fiel im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um -3,4 Prozentpunkte. In Schleswig-Holstein (+0,2 Prozentpunkte) und Mecklenburg-Vorpommern (+0,8 Prozentpunkte) stieg die Zufriedenheit hingegen leicht an. 

Zufriedenste Mitarbeitende in der Branche Personalwesen und Beschaffung 

Im Branchenvergleich arbeiten die zufriedensten Mitarbeitenden in Unternehmen aus dem Bereich Personalwesen und Beschaffung. Der Zufriedenheitsindex zeigt hier 75,7 %. Auf Platz zwei folgen Mitarbeitende aus Unternehmen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (73,9 %). Dahinter folgt die IT-Branche mit einem Zufriedenheitsindex von 70,7 %. Eher unzufrieden sind Arbeitnehmende in Deutschland in den Branchen Nahrungsmittel/Landwirtschaft (45,1 %), Chemie (45,1 %) und öffentliche Verwaltung (44,7 %). Den letzten Platz belegt trotz eines deutlichen Zufriedenheitsplus von 3,6 Prozentpunkten die Branche Druck/Verpackung mit 44,5 %. Überdurchschnittliche Zugewinne konnten auch die Branchen Tourismus (+3,5 Prozentpunkte), Hotellerie (+3,1 Prozentpunkte) und Banken (+2,9 Prozentpunkte) verzeichnen. Mit einem Minus von 3,3 Prozentpunkten sank die Zufriedenheit in der Branche Kunst und Kultur im Vergleich zum Vorjahreszeitraum am stärksten.

Wirtschaftliche Unsicherheiten beeinflussen die Arbeitszufriedenheit

„Die Zahlen des kununu Zufriedenheits-Atlas 2023 unterstreichen die herausfordernde Phase, in der sich die Wirtschaft und der deutsche Arbeitsmarkt befinden. Grundsätzlich spiegeln die Zufriedenheitswerte die Wirtschaftskraft der jeweiligen Bundesländer recht akkurat wider“, kommentiert Nina Zimmermann, CEO von kununu, die Ergebnisse. „Auf individueller Ebene bieten Krisenzeiten Arbeitgebern auch Chancen. Ich rate Arbeitgebern: Seien sie gerade jetzt mutig und fortschrittlich und priorisieren Sie Ihre Unternehmenskultur. So gewinnen Sie das Vertrauen ihrer Belegschaft und können die interne Zufriedenheit steigern“, so Zimmermann weiter.


Knununu vom 25.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)