• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zu den maßgeblichen Indizien für eine abhängige Beschäftigung

02.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zu den maßgeblichen Indizien für eine abhängige Beschäftigung

Beitrag mit Bild

Sozialversicherungspflicht: Es kommt nicht auf die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung, sondern die tatsächlichen Umstände der Tätigkeit an.

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass pädagogische Mitarbeiter einer Frühförderstelle für behinderte Kinder keine selbstständigen Honorarkräfte sind, sondern als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Eine Sozial- und Heilpädagogin führte in einer Frühförderstelle in Unna im Rahmen eines Vertrags über freie Mitarbeit Fördereinheiten für behinderte Kinder durch. Auf einen sog. Statusfeststellungsantrag entschied die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund, dass die Pädagogin abhängig beschäftigt sei und der Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung unterliege. Hiergegen klagte der Träger der Frühförderstelle.

Enge Einbindung in Arbeitsorganisation

Das SG Dortmund hat die Klage mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. S 34 R 2052/12) abgewiesen. Die Richter werteten es als maßgebliches Indiz für eine abhängige Beschäftigung, dass die Pädagogin ihre Tätigkeit nach Maßgabe der inhaltlichen Konzeption und organisatorischen Vorgaben der Einrichtung verrichtet habe. Sie sei den behinderten Kindern und ihren Eltern wie eine Bedienstete der Frühförderstelle gegenüber aufgetreten. Wesentliche Arbeitsmittel und Räumlichkeiten seien gestellt worden. Von einer überwiegend frei gestalteten Arbeitsleistung könne damit nicht die Rede sein. Vielmehr sei die Pädagogin eng in die Arbeitsorganisation der Frühförderstelle eingebunden gewesen.

Inhalt des Vertrags nicht maßgeblich

Das Sozialgericht weist darauf hin, dass der Abschluss eines Vertrags über eine freie Mitarbeit es nicht rechtfertige, die Mitarbeiterin dem Schutz des Sozialversicherungsrechts zu entziehen. Es komme nicht auf die Vertragsgestaltung, sondern die tatsächlichen Umstände der Tätigkeit an.

(SG Dortmund, PM vom 02.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank