02.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Zu den geplanten Änderungen an IAS 1

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Der IASB hat den Standardentwurf ED/2019/6 Disclosure of Accounting Policies, Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt.

Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf den Rückmeldungen zum Diskussionspapier DP/2017/1 Principles of Disclosure, welches der IASB im Rahmen seines Projekts Angabeninitiative erarbeitet hatte.

Wesentlichkeitsabschätzung und Angabepflicht

Eine wichtige Erkenntnis war dabei, dass die Entscheidung, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 1 anzugeben sind, auf einer Wesentlichkeitsabschätzung beruhen muss. Dagegen steht die Angabepflicht nach IAS 1 bislang unter der Bedingung der Bedeutsamkeit. Dies soll mit der anstehenden Änderung angepasst werden.

Flankierend dazu schlägt der IASB Änderungen an seinem Practice Statement 2 Making Materiality Judgements vor.

Stellungnahmen sind möglich bis zum 29.11.2019.

(DRSC vom 01.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)