• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zu den Gebühren bei Anwaltswechsel nach Mahnverfahren

12.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zu den Gebühren bei Anwaltswechsel nach Mahnverfahren

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Mit der umstrittenen Frage, ob bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren die Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren auf die für die neuen Prozessbevollmächtigten entstandene Verfahrensgebühr für das streitige Verfahren anzurechnen ist, hatte sich der BGH zu befassen.

Der BGH entschied mit Beschluss vom 21.12.2017 (IX ZB 31/16), dass § 91 II 2 ZPO auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren gilt. Die Kosten des zweiten Rechtsanwalts sind danach nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.

Wann muss Prozessgegner die Mehrkosten tragen?

Der BGH betont, dass die von ihm vertretene Auffassung das Recht der Partei, den Anwalt zu wechseln, nicht berühre; betroffen sei lediglich die Kostenerstattung zwischen den Prozessparteien. Dass der Prozessgegner die durch einen Anwaltswechsel verursachten Mehrkosten zu tragen habe, sei demnach ohne eine Offenlegung der Gründe von vornherein ausgeschlossen. Anderenfalls sei eine Prüfung, ob eine Tragung auch dieser Mehrkosten durch den Prozessgegner gerechtfertigt ist, nicht möglich.

(BRAK, NL vom 11.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank