• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zu den Anwaltskosten einer ausländischen Partei

31.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zu den Anwaltskosten einer ausländischen Partei

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten. So lautet der Leitsatz einer aktuellen Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH.

Im Streitfall hatte ein Verbraucher eine in Spanien ansässige Fluggesellschaft wegen eines annullierten Fluges auf Entschädigung in Anspruch genommen und dazu vor dem für seinen Wohnsitz zuständigen AG Erding geklagt.

Man darf Anwalt des Vertrauens mandatieren

Bestätigt hat der BGH nun die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gegen den amtsgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss. Das Landgericht hatte befunden, dass eine Partei mit Sitz im Ausland nicht gehalten sei, einen am Prozessgericht ansässigen Anwalt zu beauftragen; sie dürfe einen Anwalt ihres Vertrauens mandatieren. Die erstattungsfähigen Reisekosten eines solchen Anwalts seien regelmäßig nicht auf die Kosten beschränkt, die bei Einschaltung eines Terminsvertreters entstehen würden. Daher hatte das Landgericht die vom Amtsgericht festgesetzten Kosten im Ergebnis bestätigt – ebenso wie nun der BGH mit Beschluss vom 04.07.2017 (X ZB 11/15).

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)