04.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Zu den Angabepflichten des IFRS 7

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Der International Financial Reporting Standard 7 – Finanzinstrumente: Angaben (IFRS 7) ist ein internationaler Rechnungslegungstandard des International Accounting Standards Board (IASB), der die Darstellung von Finanzinstrumenten (vornehmlich) im Anhang (Jahresabschluss) regelt. Das IDW hat nun den geänderten IDW RS HFA 24: Angabepflichten des IFRS 7 zu Finanzinstrumenten veröffentlicht.

Die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung wurde angepasst, weil internationale Standards zum 01.01.2018 weitgehend abgelöst werden:

  • IAS 11 zu Fertigungsaufträgen,
  • IAS 18 zu Umsatzerlösen und
  • IAS 39 zu Finanzinstrumenten: Ansatz und Bewertung durch IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ und
  • IFRS 9 zu Finanzinstrumenten.

Neue Auslegungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ sind nicht Gegenstand dieses Überarbeitung. Hierfür ist künftig die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) vorgesehen.

(IDW vom 03.08.2017/ Viola C. Didier)


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