03.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zu Anleihen in Restrukturierungsfällen

Beitrag mit Bild

Fazit: Das Urteil fördert die Erfolgschancen von Restrukturierungen.

Das OLG Köln nimmt sich in einem aktuellen Urteil dem temporären Ausschluss der außerordentlichen Kündigung von Anleihen in Restrukturierungsfällen an.

Bei Ankündigung einschneidender Restrukturierungsmaßnahmen angesichts einer drohenden Insolvenz des Emittenten dürfte der erste Impuls eines beunruhigten Anlegers die sofortige Kündigung sein. Nach einer neuen Entscheidung des OLG Köln vom 09.07.2015 (Az. 3 U 58/12, DB 2015 S. 2379) steht Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 Abs. 1 BGB zwar grundsätzlich zu.

Was ist mit dem individuellen Kündigungsrecht der Anleger?

Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber, dass bei Vorlage eines Restrukturierungskonzepts nicht nur eine erste Gläubigerversammlung, sondern bei deren Beschlussunfähigkeit auch eine zweite abgewartet werden muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gläubigerversammlung das individuelle Kündigungsrecht der Anleger durch Mehrheitsbeschluss ausschließen kann, um zu verhindern, dass Kündigungen einzelner die mehrheitlich mitgetragene Restrukturierung der Emittentin gefährden. Begründet wird dies mit der kollektiven Bindung der Anleihegläubiger sowie dem daraus folgenden „Primat der Gläubigerversammlung“.

Weitere Informationen

Welche Auswirkungen das Urteil für die Praxis bedeutet, lesen Sie im Kurzkommentar von RA Dr. Ulrich Klockenbrink / RAin Dr. Janina Keßler, DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2564-2565 oder online unter Dokumentennummer DB1162719.

(Dr. Ulrich Klockenbrink / Dr. Janina Keßler / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29 % mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht