03.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zu Anleihen in Restrukturierungsfällen

Beitrag mit Bild

Fazit: Das Urteil fördert die Erfolgschancen von Restrukturierungen.

Das OLG Köln nimmt sich in einem aktuellen Urteil dem temporären Ausschluss der außerordentlichen Kündigung von Anleihen in Restrukturierungsfällen an.

Bei Ankündigung einschneidender Restrukturierungsmaßnahmen angesichts einer drohenden Insolvenz des Emittenten dürfte der erste Impuls eines beunruhigten Anlegers die sofortige Kündigung sein. Nach einer neuen Entscheidung des OLG Köln vom 09.07.2015 (Az. 3 U 58/12, DB 2015 S. 2379) steht Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 Abs. 1 BGB zwar grundsätzlich zu.

Was ist mit dem individuellen Kündigungsrecht der Anleger?

Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber, dass bei Vorlage eines Restrukturierungskonzepts nicht nur eine erste Gläubigerversammlung, sondern bei deren Beschlussunfähigkeit auch eine zweite abgewartet werden muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gläubigerversammlung das individuelle Kündigungsrecht der Anleger durch Mehrheitsbeschluss ausschließen kann, um zu verhindern, dass Kündigungen einzelner die mehrheitlich mitgetragene Restrukturierung der Emittentin gefährden. Begründet wird dies mit der kollektiven Bindung der Anleihegläubiger sowie dem daraus folgenden „Primat der Gläubigerversammlung“.

Weitere Informationen

Welche Auswirkungen das Urteil für die Praxis bedeutet, lesen Sie im Kurzkommentar von RA Dr. Ulrich Klockenbrink / RAin Dr. Janina Keßler, DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2564-2565 oder online unter Dokumentennummer DB1162719.

(Dr. Ulrich Klockenbrink / Dr. Janina Keßler / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)