03.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zu Anleihen in Restrukturierungsfällen

Beitrag mit Bild

Fazit: Das Urteil fördert die Erfolgschancen von Restrukturierungen.

Das OLG Köln nimmt sich in einem aktuellen Urteil dem temporären Ausschluss der außerordentlichen Kündigung von Anleihen in Restrukturierungsfällen an.

Bei Ankündigung einschneidender Restrukturierungsmaßnahmen angesichts einer drohenden Insolvenz des Emittenten dürfte der erste Impuls eines beunruhigten Anlegers die sofortige Kündigung sein. Nach einer neuen Entscheidung des OLG Köln vom 09.07.2015 (Az. 3 U 58/12, DB 2015 S. 2379) steht Anlegern ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 314 Abs. 1 BGB zwar grundsätzlich zu.

Was ist mit dem individuellen Kündigungsrecht der Anleger?

Die gebotene Interessenabwägung ergibt aber, dass bei Vorlage eines Restrukturierungskonzepts nicht nur eine erste Gläubigerversammlung, sondern bei deren Beschlussunfähigkeit auch eine zweite abgewartet werden muss. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gläubigerversammlung das individuelle Kündigungsrecht der Anleger durch Mehrheitsbeschluss ausschließen kann, um zu verhindern, dass Kündigungen einzelner die mehrheitlich mitgetragene Restrukturierung der Emittentin gefährden. Begründet wird dies mit der kollektiven Bindung der Anleihegläubiger sowie dem daraus folgenden „Primat der Gläubigerversammlung“.

Weitere Informationen

Welche Auswirkungen das Urteil für die Praxis bedeutet, lesen Sie im Kurzkommentar von RA Dr. Ulrich Klockenbrink / RAin Dr. Janina Keßler, DER BETRIEB vom 30.10.2015, Heft 44, Seite 2564-2565 oder online unter Dokumentennummer DB1162719.

(Dr. Ulrich Klockenbrink / Dr. Janina Keßler / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht