27.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zoll überprüft Mindestlohn im Einzelhandel

Beitrag mit Bild

Der Zoll hat rund 33.000 Personen im Einzelhandel danach überprüft, ob Mindestlöhne gezahlt werden.

In der vergangenen Woche führten rund 2.800 Einsatzkräfte der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Einzelhandel durch. In nahezu 5.300 Objekten wurden rund 33.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Überprüfung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Dabei wurden in Einzelhandelsgeschäften und Einzelhandelsketten keine wesentlichen Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt. In einigen Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt.

Ergebnis der Überprüfungen

Insgesamt hat der Zoll 83 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet, davon 34 Straf- und 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung. In circa 1.350 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.

(Generalzolldirektion, PM vom 27.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht