27.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zoll überprüft Mindestlohn im Einzelhandel

Beitrag mit Bild

Der Zoll hat rund 33.000 Personen im Einzelhandel danach überprüft, ob Mindestlöhne gezahlt werden.

In der vergangenen Woche führten rund 2.800 Einsatzkräfte der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Einzelhandel durch. In nahezu 5.300 Objekten wurden rund 33.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Überprüfung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Dabei wurden in Einzelhandelsgeschäften und Einzelhandelsketten keine wesentlichen Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt. In einigen Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt.

Ergebnis der Überprüfungen

Insgesamt hat der Zoll 83 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet, davon 34 Straf- und 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung. In circa 1.350 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.

(Generalzolldirektion, PM vom 27.09.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)