• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

20.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

Beitrag mit Bild

Bildet eine Art betrügerischen Handelns die Wurzel des Anfechtungsrechts, so liegt die Frage auf der Hand, ob derartige Machenschaften nicht auch zivilrechtlich erfasst werden können.

Können vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verwirklichte Gläubigerbegünstigungen neben den insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen auch zivilrechtliche Rückgewähransprüche auslösen?

Regelmäßig versuchen Gläubiger, im Vorstadium der Insolvenz eines Unternehmens ihre Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu befriedigen. Es ist in erster Linie die Aufgabe des Insolvenzanfechtungsrechts, für eine Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen Sorge zu tragen, die dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung widersprechen. Aber auch zivilrechtliche Schadens- bzw. Erstattungsansprüche könnten in diesen Fällen unter Umständen greifen.

Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts

Das Insolvenzanfechtungsrecht ist gegenwärtig Gegenstand intensiver gesetzgeberischer Reformbemühungen. Dabei geht es vor allem um die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO. Die gesetzgeberischen Initiativen sind auf eine Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts gerichtet. Dies mag manchen überraschen, weil das Anfechtungsrecht mithilfe dieses Regelungswerks gerade verschärft werden sollte, um Vermögensverschiebungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens besser rückgängig machen zu können.

Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivilrecht?

Die Diskussion, ob allgemeine zivilrechtliche Vorschriften neben dem Insolvenzanfechtungsrecht zur Anwendung gelangen können  wird sich deshalb eher verstärken, sofern es zu einer Milderung des Anfechtungsrechts kommt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage Bedeutung, ob sozusagen ein Mindesttatbestand an Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht gewährleistet wird.

Mehr erfahren

Mit einem zivilrechtlichen Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts beschäftigt sich Prof. Dr. Markus Gehrlein in seinem Fachbeitrag „Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts durch das allgemeine Zivilrecht“ in DER BETRIEB vom 20.05.2016, Heft 20, Seite 1177 – 1185 sowie online unter Dokumentennummer DB1202250


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank