• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

20.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

Beitrag mit Bild

Bildet eine Art betrügerischen Handelns die Wurzel des Anfechtungsrechts, so liegt die Frage auf der Hand, ob derartige Machenschaften nicht auch zivilrechtlich erfasst werden können.

Können vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verwirklichte Gläubigerbegünstigungen neben den insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen auch zivilrechtliche Rückgewähransprüche auslösen?

Regelmäßig versuchen Gläubiger, im Vorstadium der Insolvenz eines Unternehmens ihre Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu befriedigen. Es ist in erster Linie die Aufgabe des Insolvenzanfechtungsrechts, für eine Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen Sorge zu tragen, die dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung widersprechen. Aber auch zivilrechtliche Schadens- bzw. Erstattungsansprüche könnten in diesen Fällen unter Umständen greifen.

Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts

Das Insolvenzanfechtungsrecht ist gegenwärtig Gegenstand intensiver gesetzgeberischer Reformbemühungen. Dabei geht es vor allem um die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO. Die gesetzgeberischen Initiativen sind auf eine Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts gerichtet. Dies mag manchen überraschen, weil das Anfechtungsrecht mithilfe dieses Regelungswerks gerade verschärft werden sollte, um Vermögensverschiebungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens besser rückgängig machen zu können.

Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivilrecht?

Die Diskussion, ob allgemeine zivilrechtliche Vorschriften neben dem Insolvenzanfechtungsrecht zur Anwendung gelangen können  wird sich deshalb eher verstärken, sofern es zu einer Milderung des Anfechtungsrechts kommt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage Bedeutung, ob sozusagen ein Mindesttatbestand an Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht gewährleistet wird.

Mehr erfahren

Mit einem zivilrechtlichen Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts beschäftigt sich Prof. Dr. Markus Gehrlein in seinem Fachbeitrag „Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts durch das allgemeine Zivilrecht“ in DER BETRIEB vom 20.05.2016, Heft 20, Seite 1177 – 1185 sowie online unter Dokumentennummer DB1202250


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)