• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

20.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zivilrechtlicher Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts

Beitrag mit Bild

Bildet eine Art betrügerischen Handelns die Wurzel des Anfechtungsrechts, so liegt die Frage auf der Hand, ob derartige Machenschaften nicht auch zivilrechtlich erfasst werden können.

Können vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verwirklichte Gläubigerbegünstigungen neben den insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen auch zivilrechtliche Rückgewähransprüche auslösen?

Regelmäßig versuchen Gläubiger, im Vorstadium der Insolvenz eines Unternehmens ihre Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu befriedigen. Es ist in erster Linie die Aufgabe des Insolvenzanfechtungsrechts, für eine Rückabwicklung von Vermögensverschiebungen Sorge zu tragen, die dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung widersprechen. Aber auch zivilrechtliche Schadens- bzw. Erstattungsansprüche könnten in diesen Fällen unter Umständen greifen.

Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts

Das Insolvenzanfechtungsrecht ist gegenwärtig Gegenstand intensiver gesetzgeberischer Reformbemühungen. Dabei geht es vor allem um die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO. Die gesetzgeberischen Initiativen sind auf eine Einschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts gerichtet. Dies mag manchen überraschen, weil das Anfechtungsrecht mithilfe dieses Regelungswerks gerade verschärft werden sollte, um Vermögensverschiebungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens besser rückgängig machen zu können.

Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivilrecht?

Die Diskussion, ob allgemeine zivilrechtliche Vorschriften neben dem Insolvenzanfechtungsrecht zur Anwendung gelangen können  wird sich deshalb eher verstärken, sofern es zu einer Milderung des Anfechtungsrechts kommt. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage Bedeutung, ob sozusagen ein Mindesttatbestand an Gläubigerschutz durch das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht gewährleistet wird.

Mehr erfahren

Mit einem zivilrechtlichen Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts beschäftigt sich Prof. Dr. Markus Gehrlein in seinem Fachbeitrag „Flankenschutz des Insolvenzanfechtungsrechts durch das allgemeine Zivilrecht“ in DER BETRIEB vom 20.05.2016, Heft 20, Seite 1177 – 1185 sowie online unter Dokumentennummer DB1202250


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank