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05.09.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ziviljustiz: Gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen zwischen EU und Ukraine

Die EU und die Ukraine sind dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen beigetreten und erkennen seit dem 01. September gegenseitig Gerichtsurteile an.

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©tunedin/fotolia.com

Am 01.09.2023 trat das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen in Kraft. Es stellt sicher, dass Entscheidungen der Gerichte anderer Staaten in Zivil- und Handelssachen international anerkannt und vollstreckt werden. Die EU und die Ukraine sind dem Übereinkommen beigetreten, das bedeutet: EU-Mitgliedstaaten erkennen die Urteile der Ukraine an, Urteile der Mitgliedstaaten werden von der Ukraine anerkannt. Es wird erwartet, dass sich auch andere Länder in Zukunft anschließen werden. Neben der EU und der Ukraine haben noch fünf weitere Staaten (Costa Rica, Israel, die Russische Föderation, die USA und Uruguay) unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Globalisierte Welt braucht Recht ohne Grenzen

Justizkommissar Didier Reynders betonte, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen profitieren werden; der Vertrag werde Handel und Investitionen zwischen der EU und der Ukraine weiter erleichtern. „Es ist an der Zeit, die internationale Einheit und Zusammenarbeit im Zivil- und Handelsrecht zu stärken. Ich hoffe, dass das Inkrafttreten des Haager Urteilsübereinkommens und seine Anwendung in der EU und der Ukraine andere Länder motivieren, ebenfalls zu unterzeichnen. In einer zunehmend globalisierten Welt darf die Umsetzung des Rechts nicht durch Grenzen eingeschränkt werden – je mehr Länder dem Übereinkommen beitreten, desto wirksamer werden unsere Urteile sein.“

Zum Hintergrund

Derzeit ist es für Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Unternehmen aufgrund der Vielfalt der Gesetze und Verfahren häufig schwer, Urteile von anderen Ländern anerkennen und vollstrecken zu lassen. Diese Rechtsunsicherheit und die damit verbundenen Kosten können dazu führen, dass viele davon absehen, ihre Ansprüche geltend zu machen oder sich sogar von internationalen Geschäften fernhalten.


EU-Kommission vom 01.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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