24.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Aufgrund internationaler Vorgaben hat die BaFin das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung negativer Zinsen sowie unmittelbarer Pensionsverpflichtungen sowie die Abschaffung des Ausweichverfahrens für Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung.

Hintergrund der Änderungen des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aus dem Jahr 2011 sind in erster Linie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2015, die von der nationalen Aufsicht umzusetzen sind. Darüber hinaus hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS neue Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch beschlossen, die ab 2018 gelten und zur Folge haben, dass die EBA-Leitlinien derzeit überarbeitet werden. Zudem verhandelt man auf europäischer Ebene um die Inhalte der geplanten neuen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II).

Konsultation zum Rundschreiben

Das Rundschreiben greift diesen zukünftigen europäischen Regeln zur Messung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nicht vor. Allerdings soll es die aktuellen EBA-Leitlinien so implementieren, dass die Institute jetzt keine Anpassungen vornehmen müssen, die sie bei der Umsetzung der überarbeiteten Leitlinien voraussichtlich wieder rückgängig machen müssten.

Die neue Fassung steht bis zum 17.11.2017 zur Konsultation.

(BaFin, PM vom 20.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)