24.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Aufgrund internationaler Vorgaben hat die BaFin das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung negativer Zinsen sowie unmittelbarer Pensionsverpflichtungen sowie die Abschaffung des Ausweichverfahrens für Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung.

Hintergrund der Änderungen des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aus dem Jahr 2011 sind in erster Linie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2015, die von der nationalen Aufsicht umzusetzen sind. Darüber hinaus hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS neue Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch beschlossen, die ab 2018 gelten und zur Folge haben, dass die EBA-Leitlinien derzeit überarbeitet werden. Zudem verhandelt man auf europäischer Ebene um die Inhalte der geplanten neuen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II).

Konsultation zum Rundschreiben

Das Rundschreiben greift diesen zukünftigen europäischen Regeln zur Messung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nicht vor. Allerdings soll es die aktuellen EBA-Leitlinien so implementieren, dass die Institute jetzt keine Anpassungen vornehmen müssen, die sie bei der Umsetzung der überarbeiteten Leitlinien voraussichtlich wieder rückgängig machen müssten.

Die neue Fassung steht bis zum 17.11.2017 zur Konsultation.

(BaFin, PM vom 20.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)