24.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Aufgrund internationaler Vorgaben hat die BaFin das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung negativer Zinsen sowie unmittelbarer Pensionsverpflichtungen sowie die Abschaffung des Ausweichverfahrens für Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung.

Hintergrund der Änderungen des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch aus dem Jahr 2011 sind in erster Linie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2015, die von der nationalen Aufsicht umzusetzen sind. Darüber hinaus hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS neue Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch beschlossen, die ab 2018 gelten und zur Folge haben, dass die EBA-Leitlinien derzeit überarbeitet werden. Zudem verhandelt man auf europäischer Ebene um die Inhalte der geplanten neuen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II).

Konsultation zum Rundschreiben

Das Rundschreiben greift diesen zukünftigen europäischen Regeln zur Messung und Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch nicht vor. Allerdings soll es die aktuellen EBA-Leitlinien so implementieren, dass die Institute jetzt keine Anpassungen vornehmen müssen, die sie bei der Umsetzung der überarbeiteten Leitlinien voraussichtlich wieder rückgängig machen müssten.

Die neue Fassung steht bis zum 17.11.2017 zur Konsultation.

(BaFin, PM vom 20.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank