• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

04.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

Beitrag mit Bild

Der BGH beendete mit der Entscheidung die Unsicherheit, welcher IDW-Bewertungsstandard (2005 oder 2000) für die Überprüfung der einer Abfindung zugrunde liegenden Unternehmenswerte maßgeblich ist.

In einem jüngeren Verfahren entschied der BGH zur Anwendbarkeit neuer Berechnungsweisen bei der Ermittlung von Unternehmenswerten in gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren. Zahlreiche  Spruchverfahren zu Strukturmaßnahmen, in denen die Frage der Anwendung des IDW S1 2000 oder des IDW S1 2005 entscheidungserheblich ist, können nun endlich beendet werden.

Für die Ermittlung von Unternehmenswerten publiziert das IDW in unregelmäßigen Abständen sog. Bewertungsstandards. Darin sind die in Theorie, Bewertungspraxis und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze niedergelegt, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten (IDW S1). In dem lange erwarteten Beschluss des BGH vom 29.09.2015 (Az. II ZB 23/14) ging es darum, ob Bewertungsstandards, die erst nach einem bestimmten Bewertungsstichtag entwickelt wurden, bei der Überprüfung einer Unternehmensbewertung in einem laufenden Spruchverfahren zugrunde gelegt werden dürfen.

Der Kurzkommentar „Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren“ von Dr. Petra Mennicke erklärt die Hintergründe des BGH-Beschlusses und zeigt die Praxisfolgen der Entscheidung auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Heft Nr. 09 vom 04.03.2016, S. 520 f. oder online unter Dokumentennummer DB1192287


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank