• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

04.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren

Beitrag mit Bild

Der BGH beendete mit der Entscheidung die Unsicherheit, welcher IDW-Bewertungsstandard (2005 oder 2000) für die Überprüfung der einer Abfindung zugrunde liegenden Unternehmenswerte maßgeblich ist.

In einem jüngeren Verfahren entschied der BGH zur Anwendbarkeit neuer Berechnungsweisen bei der Ermittlung von Unternehmenswerten in gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren. Zahlreiche  Spruchverfahren zu Strukturmaßnahmen, in denen die Frage der Anwendung des IDW S1 2000 oder des IDW S1 2005 entscheidungserheblich ist, können nun endlich beendet werden.

Für die Ermittlung von Unternehmenswerten publiziert das IDW in unregelmäßigen Abständen sog. Bewertungsstandards. Darin sind die in Theorie, Bewertungspraxis und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze niedergelegt, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten (IDW S1). In dem lange erwarteten Beschluss des BGH vom 29.09.2015 (Az. II ZB 23/14) ging es darum, ob Bewertungsstandards, die erst nach einem bestimmten Bewertungsstichtag entwickelt wurden, bei der Überprüfung einer Unternehmensbewertung in einem laufenden Spruchverfahren zugrunde gelegt werden dürfen.

Der Kurzkommentar „Zeitliche Anwendung von IDW Bewertungsstandards in Spruchverfahren“ von Dr. Petra Mennicke erklärt die Hintergründe des BGH-Beschlusses und zeigt die Praxisfolgen der Entscheidung auf. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB Heft Nr. 09 vom 04.03.2016, S. 520 f. oder online unter Dokumentennummer DB1192287


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2025

Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Eine GmbH, die lediglich über ihren Geschäftsführer Unterricht erteilt, gilt laut BFH nicht als berufsbildende Einrichtung und ist nicht von der Gewerbesteuer befreit.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuerbefreiung für GmbH trotz Unterrichtstätigkeit

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


16.10.2025

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung können steuerlich anerkannt werden, wenn die Auslastung über 3–5 Jahre im ortsüblichen Rahmen liegt.

weiterlesen
BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Steuerboard

Erik Muscheites


15.10.2025

FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Zuwendungen Dritter an eine Stiftung lösen grundsätzlich keine Schenkungsteuer beim Stifter aus. Genau dies nahm jedoch ein Finanzamt im Fall einer liechtensteinischen Stiftung an, deren Stifter im Inland ansässig ist.

weiterlesen
FG München: Sitzverlagerung einer EU/EWR-Stiftung führt nicht zum Verlust der Rechtsfähigkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank