25.04.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung

Beitrag mit Bild

©lebkuchen53/fotolia.com

Zum Ende des Jahres 2018 sollte die Befristung der 70-Tage-Regelung (§ 115 SGB IV) ursprünglich auslaufen. Warum sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage entschieden hat, erläutert sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die Möglichkeit, saisonale Arbeitskräfte für drei Monate ohne aufwendigen Personalwechsel kurzfristig beschäftigen zu können, stellt für viele Betriebe eine Entlastung dar. Das gelte insbesondere „im Sonderkulturbereich der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe, da Saisonarbeit in diesen Bereichen einen besonders hohen Stellenwert hat“, erklärt die Bundesregierung.

Keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen

In der Antwort verweist die Bundesregierung zugleich auf Beschlussempfehlung und Bericht zum Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 02.07.2014, „wonach die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung übergangsweise eingeführt wurden, „damit dies nicht zu einer generellen Ausweitung der versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung führt“. Seit Einführung dieser Übergangsregelung zum 01.01.2015 seien jedoch keine sozialpolitisch bedenklichen Entwicklungen festgestellt worden, die einer Entfristung der erhöhten Zeitgrenzen entgegenstehen würden.

Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen stabil

Die Anzahl der kurzfristigen Beschäftigungen habe sich in diesem Zeitraum kaum verändert. Vor diesem Hintergrund habe sie sich „für eine dauerhafte Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage entschieden“, führt die Bundesregierung weiter aus.

(Dt. Bundestag, hib vom 18.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)