• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zeitarbeit: Keine Gefahr für Stammbelegschaften

09.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Zeitarbeit: Keine Gefahr für Stammbelegschaften

Beitrag mit Bild

Die Zahl der Zeitarbeiter steigt wieder. Eine Verdrängung der Stammbelegschaften findet aber nicht statt.

Die Zeitarbeitsbranche hat ihre Schwächeperiode hinter sich gelassen und wächst derzeit wieder. Von Juni 2014 bis Juni 2015 kamen knapp 50.000 Beschäftigte hinzu. Aber auch die Stammbelegschaften wachsen, ein Verdrängungswettbewerb findet also nicht statt.

Die stark von der Konjunktur beeinflussten Zeitarbeitsunternehmen profitieren derzeit von der Arbeitskräftenachfrage ihrer wichtigsten Kunden. Einer der größten Auftraggeber ist die Metall- und Elektroindustrie. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage werden hier 36 Prozent der Zeitarbeitnehmer eingesetzt. Dies überrascht nicht, denn die Metallbranche steht stark im internationalen Wettbewerb und hat deshalb in besonderem Maße mit einer schwankenden Auftragslage zu tun.

Stammbelegschaften bleiben bestehen

Der Aufbau der Zeitarbeit findet aber nicht auf Kosten der Stammbelegschaften in der Metallbranche statt, wie aktuelle Zahlen zeigen. So sind in den vergangenen zwölf Monaten allein im Automobilbau über 15.000 neue Jobs entstanden, weitere 6.000 im Metallbau und 3.000 in der optischen und elektronischen Industrie.

Neue Zahlen zur Entlohnung

Ein anderer Kritikpunkt ist, dass Zeitarbeitnehmer schlechter entlohnt würden als Mitarbeiter der Stammbelegschaften. Der Vergleich der Durchschnittslöhne ist aber irreführend: Rund 56 Prozent der Beschäftigten in der Zeitarbeit sind als Helfer eingesetzt – Jobs, für die in der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist. Nur 7 Prozent der Zeitarbeitnehmer benötigen eine akademische oder gleichwertige Ausbildung. In der Gesamtwirtschaft sind hingegen nur 15 Prozent als Helfer, aber 25 Prozent als Hochqualifizierte beschäftigt.

(IW Köln, PM vom 08.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.10.2025

Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim greift auch dann, wenn es unentgeltlich in eine hälftig gehaltene Ehegatten-GbR eingebracht wird.

weiterlesen
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in Ehegatten-GbR

Meldung

©animaflora/fotolia.com


23.10.2025

BFH zu den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

Eine fehlerhaft gebildete Rücklage ist nicht harmlos – sie stellt laut BFH einen Bilanzfehler dar und muss korrigiert werden, solange dies verfahrensrechtlich möglich ist.

weiterlesen
BFH zu den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


22.10.2025

Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden

Mit der Anhebung der Streitwertgrenzen passt sich die Justiz an die wirtschaftliche Realität an und will gleichzeitig Verfahren beschleunigen.

weiterlesen
Rechtsmittelstreitwerte sollen erhöht werden

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank