Das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen) wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet.
Mit dem Gesetz wird im Wesentlichen das neue Zahlungskontengesetz beschlossen. Es enthält Bestimmungen über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (sogenanntes Basiskonto). Mit dem Basiskonto sollen Zahlungsdienstleister jedem Verbraucher (so auch Obdachlosen, Asylsuchenden, Geduldeten) den Zugang zu einem Zahlungskonto ermöglichen.
Einhaltung des Zahlungskontengesetzes ist zu überprüfen
Zudem sieht das Gesetz Änderungen und Ergänzungen des KWG sowie der PrüfbV vor. Danach haben zukünftig die Abschlussprüfer der betreffenden Institute in der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung des Zahlungskontengesetzes zu prüfen und darüber im Prüfungsbericht zu berichten.
Die spezifischen Prüfungsanforderungen sind erstmals auf die Prüfung für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
(WPK vom 22.04.2016 / Viola C. Didier)