• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zahlungsdienstleister: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

19.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zahlungsdienstleister: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: Zahlungsdienstleister müssen die BaFin künftig unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle unterrichten.

Hintergrund ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die am 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Die Vorschrift in § 54 Absatz 1 Satz 1 soll dazu beitragen, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Sicherheitsvorfälle sind Ereignisse, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität wichtiger Daten, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme so beeinträchtigen, dass ein Schaden für das Unternehmen entstehen kann.

Welche Vorfälle sind meldepflichtig?

Zu der Frage, welche Vorfälle meldepflichtig sind, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA bereits Leitlinien veröffentlicht. Die BaFin wird ein elektronisches Meldeverfahren implementieren, das auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) basiert. Das neue Verfahren wird die Meldepflichten nach den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) ablösen. In einem Merkblatt hat die BaFin nun konkretisiert, was Zahlungsdienstleister dabei zu beachten haben. Die technischen Details für die Anbindung wird sie voraussichtlich im Oktober veröffentlichen. Die BaFin leitet alle Meldungen an die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Deutsche Bundesbank weiter. Sie kann die Meldungen zudem an andere deutsche Behörden übermitteln, die in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.

(BaFin vom 14.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht