• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zahlungsdienstleister: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

19.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zahlungsdienstleister: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: Zahlungsdienstleister müssen die BaFin künftig unverzüglich über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle unterrichten.

Hintergrund ist die Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, die am 13. Januar 2018 in Kraft tritt. Die Vorschrift in § 54 Absatz 1 Satz 1 soll dazu beitragen, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Sicherheitsvorfälle sind Ereignisse, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität wichtiger Daten, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme so beeinträchtigen, dass ein Schaden für das Unternehmen entstehen kann.

Welche Vorfälle sind meldepflichtig?

Zu der Frage, welche Vorfälle meldepflichtig sind, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA bereits Leitlinien veröffentlicht. Die BaFin wird ein elektronisches Meldeverfahren implementieren, das auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) basiert. Das neue Verfahren wird die Meldepflichten nach den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI) ablösen. In einem Merkblatt hat die BaFin nun konkretisiert, was Zahlungsdienstleister dabei zu beachten haben. Die technischen Details für die Anbindung wird sie voraussichtlich im Oktober veröffentlichen. Die BaFin leitet alle Meldungen an die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Deutsche Bundesbank weiter. Sie kann die Meldungen zudem an andere deutsche Behörden übermitteln, die in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.

(BaFin vom 14.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht