• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken

19.09.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken

Die schwache Konjunktur wirkt sich bislang kaum aus. Eine Rolle könnte dabei spielen, dass die erleichterten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ende Juni ausgelaufen sind.

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist gesunken, trotz der Wirtschaftsflaute. Sie lag im August bei 110.000 Menschen, nach 150.000 im Mai. Das geht aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Etwa 80 % der Kurzarbeitenden entfallen auf die Industrie. Aber auch dort gingen die Zahlen zurück, von 118.000 auf 89.000. Das sind 1,3 % nach 1,7 % der Beschäftigten in diesem Segment. Nicht in allen Branchen ist ein Rückgang zu verzeichnen: In der Metallerzeugung und -bearbeitung (11.000 nach 7.400) sowie im Maschinenbau (20.000 nach 13.000) stieg die Anzahl der Kurzarbeitenden. „Interessanterweise spielt die Kurzarbeit auf dem Bau trotz der extrem schlechten Stimmung bislang keine Rolle“, sagt Link weiter. Die geschätzte Zahl der Kurzarbeitenden lag dort im August mit 7.000 in etwa auf dem Niveau im Mai (8.000). Im Handel waren es 3.000 nach 6.200, bei allen Dienstleistern zusammen nur noch 11.000 nach 18.000 Kurzarbeitenden.

Im August 2022 lag die Zahl in der Gesamtwirtschaft niedriger, bei 76.000 Kurzarbeitenden oder 0,2 %. Beim Höchststand während der Corona-Krise im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 %.


ifo Institut vom 15.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank