• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken

19.09.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Zahl der Kurzarbeitenden trotz Flaute gesunken

Die schwache Konjunktur wirkt sich bislang kaum aus. Eine Rolle könnte dabei spielen, dass die erleichterten Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld Ende Juni ausgelaufen sind.

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist gesunken, trotz der Wirtschaftsflaute. Sie lag im August bei 110.000 Menschen, nach 150.000 im Mai. Das geht aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Etwa 80 % der Kurzarbeitenden entfallen auf die Industrie. Aber auch dort gingen die Zahlen zurück, von 118.000 auf 89.000. Das sind 1,3 % nach 1,7 % der Beschäftigten in diesem Segment. Nicht in allen Branchen ist ein Rückgang zu verzeichnen: In der Metallerzeugung und -bearbeitung (11.000 nach 7.400) sowie im Maschinenbau (20.000 nach 13.000) stieg die Anzahl der Kurzarbeitenden. „Interessanterweise spielt die Kurzarbeit auf dem Bau trotz der extrem schlechten Stimmung bislang keine Rolle“, sagt Link weiter. Die geschätzte Zahl der Kurzarbeitenden lag dort im August mit 7.000 in etwa auf dem Niveau im Mai (8.000). Im Handel waren es 3.000 nach 6.200, bei allen Dienstleistern zusammen nur noch 11.000 nach 18.000 Kurzarbeitenden.

Im August 2022 lag die Zahl in der Gesamtwirtschaft niedriger, bei 76.000 Kurzarbeitenden oder 0,2 %. Beim Höchststand während der Corona-Krise im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 %.


ifo Institut vom 15.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank