27.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

WSI-Tarifarchiv: Arbeitszeitkalender 2017

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Die durchschnittliche tarifvertragliche Arbeitszeit liegt in Deutschland bei 37,7 Stunden pro Woche. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung von tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

In Ostdeutschland sind die tariflichen Wochenarbeitszeiten mit 38,7 Stunden im Durchschnitt noch etwa eine Stunde länger als in Westdeutschland, wo durchschnittlich 37,6 Stunden vereinbart wurden. In den untersuchten 25 Tarifbranchen liegt die tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zwischen 34 Stunden bei der Deutschen Telekom AG und 40 Stunden im Bauhauptgewerbe, der Landwirtschaft und einer Reihe weiterer Tarifbranchen vor allem in Ostdeutschland.

Tarifliche Wochenarbeitszeit zwischen 37,5 und 38,5 Stunden

Etwas mehr als ein Fünftel aller Tarifbeschäftigten (21,2 Prozent) hat eine vereinbarte Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und weniger. In Westdeutschland sind es 23,5%, in Ostdeutschland hingegen nur 9,1%. Nach wie vor 40 Stunden und mehr sind bei 13,5% aller Tarifbeschäftigten vereinbart. Während dies in Westdeutschland nur noch für 8,3% gilt, haben in Ostdeutschland noch 40,2% aller Tarifbeschäftigten eine 40-Stunden-Woche. Etwa ein Drittel aller Beschäftigten in Deutschland hat eine tarifliche Wochenarbeitszeit zwischen 37,5 und 38,5 Stunden, bei einem weiteren Viertel liegt sie zwischen 39 und 39,5 Stunden.

Tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit

Gegenüber der tariflichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden lag die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2016 bei 43,5 Stunden. Diese große Diskrepanz hat nach Ansicht des WSI-Tarifexperten Prof. Dr. Thorsten Schulten mehrere Gründe: „Zum einen haben nicht-tarifgebundene Arbeitnehmer in vielen Fällen längere Arbeitszeiten als Beschäftigte mit Tarifvertrag“, erklärt der Wissenschaftler. Darüber hinaus bieten auch die Tarifverträge viele Flexibilisierungs- und Ausnahmeregelungen. „In der Metallindustrie besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass für bis zu 18 Prozent aller Arbeitnehmer eine verlängerte Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden vereinbart werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Quote sogar auf bis zu 50 Prozent angehoben werden“, so Schulten.

Immense Überstunden

Hinzu kommt, dass nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2016 insgesamt 820 Millionen bezahlte und noch einmal 941 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet wurden.

(Hans Böckler Stiftung, PM vom 27.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Andreas Buchard


04.11.2026

Tax Compliance Praxis: Ausgewählte steuerliche Anwendungsfälle bei Dachfonds

Mehrstufige Beteiligungsstrukturen gehören in der Private-Equity-Praxis längst zum Alltag und treten in unterschiedlichen Ausprägungen auf.

weiterlesen
Tax Compliance Praxis: Ausgewählte steuerliche Anwendungsfälle bei Dachfonds

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


04.11.2026

Steuerentlastung 2027: Die kalte Progression bleibt

Trotz geplanter Steuerentlastungen steigt die Steuerbelastung vieler Bürger weiter, weil dem Staat finanzielle Spielräume fehlen.

weiterlesen
Steuerentlastung 2027: Die kalte Progression bleibt

Meldung

©Butch/fotolia.com


04.11.2026

Abfindungsatlas 2026: Große Unterschiede bei der Abfindungshöhe

Die Höhe einer Abfindung hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann selbst bei vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen erheblich variieren.

weiterlesen
Abfindungsatlas 2026: Große Unterschiede bei der Abfindungshöhe
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht