• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WSI-Mindestlohnreport: Mindestlohn in Europas Westen über 9,40 Euro

05.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

WSI-Mindestlohnreport: Mindestlohn in Europas Westen über 9,40 Euro

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Mindestlöhne in den 22 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, sind zuletzt im Mittel kräftig angehoben worden – nominal um 4,4 %. Das zeigt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

19 europäische Staaten haben ihre Mindestlöhne zum 01.01.2018 oder im Laufe des Vorjahres angehoben, lediglich in Deutschland, Griechenland und Luxemburg gab es keine Erhöhung. Die nominalen Erhöhungen waren die zweitstärksten seit 2009. Da die Inflation wieder anzog, legten die Mindestlöhne real weniger kräftig zu – im Mittel um 2,8 % nach 5,1 % 2017. In den meisten EU-Ländern mit Erhöhungen gab es aber auch inflationsbereinigt Zuwächse. Der deutsche Mindestlohn ist mit 8,84 Euro pro Stunde spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen Euro-Staaten, die mindestens 9,47 Euro Stundenlohn (Belgien) vorsehen; in Irland werden 9,55 Euro, in den Niederlanden 9,68 Euro und in Frankreich 9,88 Euro gezahlt. Den mit Abstand höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 11,55 Euro.

Osten holt weiter auf

Die südeuropäischen EU-Staaten setzen Lohnuntergrenzen zwischen 3,39 Euro in Griechenland und 4,46 Euro in Spanien. Etwas darüber liegt mit 4,84 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne noch deutlich niedriger. Allerdings haben sie weiter aufgeholt. So müssen etwa in Polen jetzt umgerechnet mindestens 2,85 Euro pro Stunde bezahlt werden, in Tschechien 2,78 Euro und in Rumänien 2,50 Euro. Zudem spiegeln die Niveauunterschiede zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich das Verhältnis zwischen den EU-Ländern mit sehr niedrigem (Baltikum, Rumänien, Bulgarien) und den nordwesteuropäischen Staaten mit relativ hohem Mindestlohn von 1:4 auf 1:2,2.

Deutscher Mindestlohn weiter moderat

Trotz der Erhöhungen sei in vielen Ländern der Mindestlohn gemessen am mittleren Lohnniveau nach wie vor niedrig, betonen die WSI-Tarifexperten Prof. Dr. Thorsten Schulten und Malte Lübker. Das gelte gerade auch für Deutschland, wo der Mindestlohn nicht einmal die Hälfte des Medianlohns erreicht und damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle liegt. Medialohn bezeichnet den Verdienst, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, bei dem also die eine Hälfte der Erwerbstätigen mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Hierzulande entsprach der Mindestlohn 2016, dem letzten Jahr, für das internationale Vergleichsdaten vorliegen, knapp 47 % des Medianlohns. 13 EU-Länder kamen auf höhere Werte, darunter Portugal oder Polen.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 15 Ländern. Sie reichen von umgerechnet 68 Cent in Moldawien, 83 Cent landesweit in Russland und 1,26 Euro in Brasilien über 2,53 Euro in der Türkei, 6,42 Euro in den USA und 6,69 Euro in Japan bis zu 9,91 Euro in Neuseeland und 12,42 Euro in Australien. Insbesondere in den USA gibt es neben dem nationalen Mindestlohn aber höhere Untergrenzen in einzelnen Bundesstaaten. Der höchste regionale Mindestlohn gilt im District der Hauptstadt Washington (umgerechnet 11,06 Euro). Auch im Bundesstaat Washington (10,18 Euro) sowie in Kalifornien und Massachusetts (jeweils 9,03 Euro) konstatiert der WSI-Bericht ein mit Westeuropa vergleichbares Niveau.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 28.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank