• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

20.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©jamdesign/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) Prüfungsberichte elektronisch einzureichen.

Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG können bei der BaFin elektronisch eingereicht werden. Das MVP-Portal ist ein seit 2012 von der BaFin betriebenes Portal zur Erfüllung vielfältiger Berichtspflichten und wurde seitdem von für die Einreichung von über drei Millionen Meldungen genutzt. Um das Verfahren für die Prüfungsberichte nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Wie dies genau funktioniert, erklärt die BaFin in einem Informationsblatt.

(WPK vom 19.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hausbau, Bausparen, Bausparvertrag, Immobilien, Immobilienkredit
©magele-picture/fotolia.com


22.03.2023

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts

Das FG Münster stellt klar, dass die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden kann.

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App