• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

20.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Beitrag mit Bild

©jamdesign/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) Prüfungsberichte elektronisch einzureichen.

Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG können bei der BaFin elektronisch eingereicht werden. Das MVP-Portal ist ein seit 2012 von der BaFin betriebenes Portal zur Erfüllung vielfältiger Berichtspflichten und wurde seitdem von für die Einreichung von über drei Millionen Meldungen genutzt. Um das Verfahren für die Prüfungsberichte nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Wie dies genau funktioniert, erklärt die BaFin in einem Informationsblatt.

(WPK vom 19.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)