• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

20.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Beitrag mit Bild

©jamdesign/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) Prüfungsberichte elektronisch einzureichen.

Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG können bei der BaFin elektronisch eingereicht werden. Das MVP-Portal ist ein seit 2012 von der BaFin betriebenes Portal zur Erfüllung vielfältiger Berichtspflichten und wurde seitdem von für die Einreichung von über drei Millionen Meldungen genutzt. Um das Verfahren für die Prüfungsberichte nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Wie dies genau funktioniert, erklärt die BaFin in einem Informationsblatt.

(WPK vom 19.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)