• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WPK zum Regierungsentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG)

09.09.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

WPK zum Regierungsentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG)

WPK zum Regierungsentwurf des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG)

Der Betrieb

Die Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in Deutschland wird für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Die Wirtschftsprüferkammer (WPK) hat nun gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf des APAReG Stellung genommen.

Die WPK hat bereits den etwa vier Jahre andauernden Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene intensiv begleitet. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Vorgaben hat die WPK sich bereits mehrmals im Vorfeld des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eines APAReG als auch zum Referentenentwurf zu Wort gemeldet.

WPK fordert Abschlussprüferaufsichtskommission

In ihrer Stellungnahme vom 08.09.2015 sieht die WPK in zahlreichen Punkten dringenden Änderungsbedarf. Die EU-Vorgaben verlangen beispielsweise, Teile der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprü-fungsgesellschaften einer berufsstandsunabhängigen Behörde zuzuweisen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle vor. Unverständlich sei laut WPK jedoch, wieso diese Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet werden soll. Die WPK spricht sich dafür aus, die Aufgaben der öffentlichen Aufsicht in einer eigenständigen Behörde oder einer mit öffentlichen Aufgaben beliehenen Stelle zu organisieren. Im Ergebnis wäre dies eine behördenrechtlich weiterentwickelte Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK).

(WPK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Gender, Pay-gap, Frauenquote, Frauen, Vergleichsentgelt, Diskriminierung
©GregBrave/fotolia.com


03.10.2023

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung

Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeit, Bezahlung, Führungspositionen oder Absicherung im Alter gibt es noch immer Abstände zwischen Männern und Frauen.

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung
Verbraucher, Verbraucherschutz
©wsf-f/fotolia.com


02.10.2023

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Der Bundesrat hat den Weg für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie freigemacht. Die neue Form der Sammelklage ermöglicht direkte Entschädigungszahlungen.

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App